
Der sichere Start ins Autofahrerleben wird belohnt. Bei vielen Kfz-Versicherungen fallen derzeit keine oder zumindest keine deutlichen Beitragserhöhungen für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF17) an, wie eine aktuelle Übersicht des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigt. Die meisten Versicherungen belohnen das BF17 auch dann mit günstigeren Beiträgen, wenn die Jugendlichen anschließend allein unterwegs sind und ein eigenes Auto versichern oder weiter das Fahrzeug der Eltern nutzen möchten. Damit reagieren die Versicherungsanbieter positiv auf das geringere Unfallrisiko von ehemaligen BF17-Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
Vor allem nach der Begleitphase profitieren Eltern und Jugendliche deutlich vom Begleiteten Fahren: 24 der 25 angefragten Kfz-Versicherungsanbieter gewähren günstigere Beiträge, Rabatte und Preisvorteile, beispielsweise in Form einer besseren Alters- oder Schadensfreiheits-Einstufung, sowohl für das erste eigene Auto der Jugendlichen als auch für die gemeinsame Nutzung von Autos der Familie. Nach eigener Aussage gewährt die Versicherungswirtschaft diese Beitragsvergünstigungen, da ehemalige BF17-Teilnehmer deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als Gleichaltrige, die mit 18 direkt allein hinterm Steuer sitzen. Zudem schließen viele Versicherungen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bereits während der Begleitphase ohne zusätzliche Kosten in bestehende Policen ein.
Einige Anbieter honorieren zudem gezielt die Dauer der Begleitphase. Das heißt: Wer länger begleitet fährt, zahlt später weniger. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Angebote der Kfz-Versicherungsanbieter zum Beispiel im Internet zu vergleichen. Die vollständige Übersicht kann auf der offiziellen BF17-Website unter https://www.bf17.de/service/kfz-versicherung.html abgerufen werden.
Über die Hälfte der angefragten Versicherungen schließen die jungen Fahrerinnen und Fahrer im BF17 ohne Beitragserhöhung in den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz eines Wagens ein. Andere erheben zwar Zuschläge für die Erweiterung des Nutzerkreises und das Alter der Jugendlichen, gewähren aber im Rahmen des BF17 einen Nachlass auf diese Zuschläge. Da die Teenager beim Begleiteten Fahren in der Regel ein Auto der Familie oder einer Begleitperson mitbenutzen, muss die Versicherungspolice für dieses Fahrzeug überprüft werden. Es ist daher unerlässlich, dass die Teilnahme am Begleiteten Fahren der Versicherung gemeldet wird. Die meisten Versicherer verlangen zusätzlich zur Meldung eine Kopie der Prüfungsbescheinigung der Jugendlichen.
Diese Anpassung des Inhaltes und der Leistung der Versicherung ist sehr wichtig. Der Grund: In vielen Fällen ist im Versicherungsvertrag ein Mindestalter zum Führen des entsprechenden Fahrzeugs genannt. Im Schadensfall beim BF17 kann es dann zu erheblichen Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Fahrzeug benutzt wird, für das ein bestimmtes Alter für den Fahrer oder die Fahrerin vereinbart worden ist.
Seit 2011 dürfen 17-jährige Jugendliche bundesweit nach bestandener Fahrprüfung bis zu ihrem 18. Geburtstag in Begleitung Auto fahren. Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Später, allein unterwegs, verursachen diese Jugendlichen etwa 20 Prozent weniger Verkehrsunfälle als Fahranfänger, die zuvor nicht am Begleiteten Fahren ab 17 teilgenommen haben.
Weitere Informationen: www.bf17.de und https://www.bf17.de/service/kfz-versicherung.html
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