
Diätassistenten erstellen im Rahmen der ärztlichen Verordnung einen Ernährungstherapieplan, den sie mit den Patienten abstimmen. In der Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen können sie ohne ärztlichen Auftrag tätig werden. Sie beurteilen den Ernährungszustand der Patienten, ermitteln den individuellen Energie und Nährstoffbedarf und erarbeiten eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Diättherapie. Im Rahmen der Ernährungsanamnese informieren sie sich über die Erkrankung und die aktuelle Situation der Patienten. Unter Einhaltung der diätetischen Kriterien wählen sie entsprechende Lebensmittel und Rezepte für einen Diättherapieplan aus und führen die ernährungsbezogenen Berechnungen durch. Einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit nimmt die Beratung der Patienten ein. Sie sprechen mit ihnen über Ernährungsgewohnheiten, erarbeiten neue Diätrezepte oder beraten in Ernährungsfragen. Ebenso halten sie Vorträge und führen Kochkurse durch.
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch in Patientenwohnungen
Für die Ausbildung wird i.d.R. ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.
Die Ausbildung an schulischen Einrichtungen wird in der Regel nicht vergütet. An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
Stand: 02.12.2019
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