
Wer keine Zeit oder keine Lust hat, selbst zu kochen, kann sich sein Essen bequem von einem Lieferdienst bringen lassen. Doch was tun, wenn die Pizza kalt ankommt oder die Bestellung plötzlich mehr kostet als auf dem Flyer angegeben? Elvira Schwörer von der Verbraucherzentrale in Stuttgart informiert, welche Rechte Verbraucher in solchen Fällen haben:
Auch wenn es nur um kleine Beträge ging, war die Verwunderung beim Bezahlen groß: Das bei einem Sushi-Laden bestellte Mittagsmenü samt extra Sushi-Rollen sollte 70 Cent mehr kosten, als im Flyer beworben. Der Betreiber hatte die Preise teils großzügig aufgerundet. „Verlangt ein Lieferservice für das Essen einfach mehr, als im Flyer ausgewiesen wird, ist das eindeutig eine Irreführung der Kunden“, sagt Elvira Schwörer. Weil es beim Bezahlen des Lieferdienstes oft schnell geht, fallen derartige Abweichungen möglicherweise gar nicht auf. „Gerade bei großen Bestellungen kann die Differenz aber mehrere Euro betragen“, sagt Schwörer. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vorab ausrechnen wie viel das Essen aufgrund der ihm bekannten Preisdarstellung, beispielsweise in einem Flyer, kostet, diese zur Hand haben und nur so viel zahlen, wie dort angegeben ist.
Was bei Sushi gewünscht ist, sorgt bei Pizza, Pasta oder Curry für Ärger: Das Essen wird kalt geliefert. „Verbraucher können dann die Lieferung einer neuen Pizza oder einen Preisnachlass verlangen“, sagt die Expertin der Beratungsstelle in Stuttgart. Im Rahmen der Gewährleistungsrechte besteht ein Anspruch auf eine solche Nacherfüllung. Überprüfen sollte man die Lieferung am besten, wenn der Bote noch da ist, später wird es mit dem Nachweis schwierig.
Wird das Essen verspätet geliefert, kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. War zum Beispiel eine bestimmte Lieferzeit ausgemacht, kann bei einer deutlichen Verspätung ebenfalls eine Minderung des Preises verlangt werden.
✉ Beitrag per Email versenden