Ausbildung Kaufleute im Gesundheitswesen
Kaufleute im Gesundheitswesen planen und organisieren Verwaltungsvorgänge, Geschäftsprozesse und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Hierfür wenden sie sozial- und gesundheitsrechtliche Re-gelungen an, informieren und betreuen Kunden und beobachten das Marktgeschehen im Gesundheitssektor. Sie erfassen Patientendaten und rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab. Darüber hinaus sind sie bei Krankenkassen auch in der Kundenbetreuung und Neukundengewinnung tätig. Zudem kalkulieren sie Preise und beschaffen bzw. verwalten Materialien und Produkte. Sie entwickeln Marketingstrategien und wirken beim betrieblichen Qualitätsmanagement mit. Daneben üben sie im Finanz- und Rechnungswesen und in der Personalwirtschaft allgemeine kaufmännische Tätigkeiten aus, wenn sie z.B. den Jahresabschluss erstellen oder Personalstatistiken führen.
Kaufleute im Gesundheitswesen finden Beschäftigung
- in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- bei Krankenversicherungen und Rettungsdiensten
- in Altenpflegeheimen oder in der ambulanten Alten- und Krankenpflege
Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten
- in Büros
- in der Registratur
- in Archiven
Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Außendienst.
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis stellen Betriebe überwiegend Auszubildende mit Hochschulreife ein.
Anforderungen:
- Kundenorientierung und Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei der Kundenberatung)
- Sorgfalt und Verschwiegenheit (z.B. exaktes Abrechnen von Leistungen, beim Umgang mit Patientendaten)
- Kaufmännisches Denken und Verhandlungsgeschick (z.B. für das Entwickeln von Marketingstrategien, bei der Beschaffung von Materialien)
Schulfächer:
- Wirtschaft (z.B. für das Erstellen von Jahresabschlüssen)
- Mathematik (z.B. für Kalkulationen)
- Deutsch (z.B. für die Korrespondenz mit Krankenkassen)
Was verdient man in der Ausbildung?
Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:
- 1. Ausbildungsjahr: € 705 bis € 850 (Handel*), € 1.018 (öffentlicher Dienst), € 1.035 bis € 1.092 (gesetzliche Krankenversicherung*)
- 2. Ausbildungsjahr: € 760 bis € 955 (Handel*), € 1.068 (öffentlicher Dienst), € 1.120 bis € 1.175 (gesetzliche Krankenversicherung*)
- 3. Ausbildungsjahr: € 885 bis € 1.100 (Handel*), € 1.114 (öffentlicher Dienst), € 1.215 bis € 1.253 (gesetzliche Krankenversicherung*)
*je nach Bundesland unterschiedlich
Stand: 02.01.2020
Zum Film
✉ Beitrag per Email versenden