Keine Angst vor Inkasso-Briefen

Keine Angst vor Inkasso-Briefen

Im E-Mail-Postfach oder Briefkasten findet sich zum eigenen Schrecken ein Inkasso-Schreiben: Zahlung am besten sofort, sonst drohen Zwangsmaßnahmen. Wenn Verbraucher nicht wissen, ob sie wirklich eine Rechnung vergessen haben, gilt: Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen. Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart gibt Tipps, wie Verbraucher eine unberechtigte Inkasso-Forderung erkennen. „Ein Inkasso-Brief setzt einen zeitweilig ganz schön unter Druck. Unseriöse Unternehmen drohen häufig mit Zwangsvollstreckung, Kontokündigung, Lohn- oder Gehaltspfändung, sogar manchmal mit Vermögensauskunft oder Haft. Dabei sind die Forderungen häufig überhöht, unverständlich oder gar völlig frei erfunden“, so Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.

Wer fordert denn was?

Prüfen sollte man zunächst, ob das Inkassoschreiben genaue Angaben zur Forderung enthält wie den vollständigen Namen und korrekte Anschrift, den Namen des Auftraggebers, die Höhe und vor allem den Grund für die Forderung. Des Weiteren sollten Verbraucher den Namen des Unternehmens, die Adresse und die Bankverbindung genauer betrachten. Ist da etwa eine ausländische Bankverbindung angegeben? Weiterhin können Verbraucher für einen ersten Eindruck im Internet recherchieren, ob das Inkasso-Büro schon negativ aufgefallen ist oder ob es überhaupt zugelassen ist.

Ist die Forderung berechtigt?

„Auf unserer Internetseite www.inkasso-check.de können Sie Ihre Inkassoforderung kostenlos überprüfen“, rät Nolte. Dort erhalten Verbraucher eine rechtliche Ersteinschätzung, ob sie überhaupt bezahlen müssen und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist. Möchten Verbraucher dem Inkassounternehmen widersprechen, können sie mit dem Tool einen passenden Brief an das Unternehmen erstellen.

Was tun, wenn die Forderung erfunden ist?

Verbraucher sollten sich nicht beunruhigen lassen: Ab mit dem Brief in die Ablage! Des Weiteren sollten sie dem Inkasso-Unternehmen mitteilen, dass die Forderung unberechtigt ist. Dabei am besten nicht mehr Daten über sich selbst verraten, als dem Inkasso-Unternehmen bereits bekannt sind. Das Inkassounternehmen kann nichts machen, wenn man eine unberechtigte Forderung nicht zahlt. Es kann weder einen Gerichtsvollzieher bestellen, noch eine Pfändung veranlassen oder jemanden ins Gefängnis bringen. Zügig reagieren muss man jedoch, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert.

Wenn die Forderung zu Recht besteht: Inkassogebühren checken.

Ist eine Forderung rechtens, sollte diese natürlich bezahlt werden. Fast im-mer lag die Höhe der geforderten Inkassogebühren jedoch über dem, was aus Sicht der Verbraucherzentrale gerechtfertigt ist. Zwar dürfen Inkassobüros Gebühren bis zu der Höhe verlangen, die für Rechtsanwälte gilt. In den meisten im Inkasso-Check eingegebenen Fällen rechnen sie für einfache Standardschreiben jedoch mehr ab, als ein Anwalt für eine durchschnittlich aufwändige juristische Prüfung verlangen darf.

Der Inkasso-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Seit Februar 2018 haben rund 100.000 Besucher das Online-Tool auf www.inkasso-check.de genutzt.

Verbraucher, die Ärger mit Inkassofirmen haben, können sich an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wenden. Ausführliche Informationen rund um das Thema und weitere Tipps finden Verbraucher auch unter www.vz-bw.de

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