Ihre Rechte (und Pflichten) als Azubi

Ihre Rechte (und Pflichten) als Azubi

 

Früher oder später tauchen vielleicht Probleme in der Ausbildung auf. Manche sind leicht zu lösen, andere nicht.  Für viele Probleme in der Ausbildung gibt es eindeutige Regeln und Gesetze.

Ihre Rechte als Azubi…

Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind nicht zulässig. Botengänge gehören ebenso wenig zur Ausbildung wie ständige Räum-, Sortier- oder Putztätigkeiten. Aber Achtung: Natürlich kann Ihr Ausbilder von Ihnen verlangen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz in Ordnung halten, benötigtes Material nach Gebrauch wieder wegräumen und benutzte Werkzeuge reinigen oder kleinere Reparaturen selbst ausführen. Die Reinigung des gesamten Betriebes gehört aber definitiv nicht dazu. Private Besorgungen für Vorgesetzte oder Kollegen sind Ihre Entscheidung.

Material, dass Sie für Ihre Ausbildung benötigen, muss Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies können z.B. Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sein, aber auch Fachbücher, die Berichtshefte sowie Schreib- und Zeichenmaterial. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, damit sorgsam umzugehen.

Generell sind Sie nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen, die Ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen oder für die Sie nicht qualifiziert sind. Dazu gehören auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. Vorsicht, wenn Sie „mal eben“ den Lieferwagen nur ein Stück vorrollen lassen sollen – ohne Fahrerlaubnis lassen Sie die Finger vom Lenkrad. Das ständige und unnötige
Wiederholen
immer gleicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht zulässig. Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit.

Sie haben Anspruch auf geeignetes Ausbildungspersonal, d.h. Ausbilder müssen durch eine Abschlussprüfung der entsprechenden Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung qualifiziert sein. 

Während einer dualen Ausbildung sind Sie berufsschulpflichtig. Für die Unterrichtszeiten muss Ihr Betrieb Sie freistellen. Zum Unterricht gehören auch die Pausen sowie die benötigte Zeit für den Weg zwischen Betrieb (nicht Wohnort!) und Berufsschule. Ein „Nacharbeiten“ der Berufsschulzeiten im Betrieb ist also generell unzulässig. Falls Sie keinen Blockunterricht haben (also z.B. ganze Berufsschulwochen), haben Sie im Idealfall in Ihrem Ausbildungsvertrag eine Klausel, die regelt, ob und bis wann Sie nach dem Unterricht noch im Betrieb erscheinen müssen.

Der jeweilige Ausbilder sollte kompetent sein. Wenn Sie auf Fragen keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, wenn
Ihnen weder Sinn noch Zweck einer bestimmten Tätigkeit erklärt werden kann oder Sie das Gefühl haben, dass Sie mit Problemen bei einer Aufgabe allein gelassen werden, sprechen Sie einfach einmal mit der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung Ihres Ausbildungsbetriebes. 

Vorsicht: Nicht gleich auf den Putz hauen oder lautstark beschweren – hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!

…und Ihre Pflichten

Generell gilt: Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet! Wer sich also nur passiv „beschallen“ lässt, bekommt schnell ein Problem.

Anweisungen sind zu befolgen

Anweisungen, die mit Ihrer Ausbildung zu tun haben, müssen Sie natürlich Folge leisten. Und die können vom Abteilungsleiter, den Kollegen aus dem Arbeitsschutz oder vom Gesellen sein, der Ihnen gerade zeigt, wie man richtig einen Nagel einschlägt – solange es Ihre Ausbildung betrifft (und nicht gegen die guten Sitten oder gar Gesetze verstößt): Machen Sie es.

Jeder Betrieb hat Regeln

Arbeitsschutz, Sicherheitsbestimmungen, Rauchverbote und Kleiderordnungen, Hausordnungen und Hygienevorschriften. Gleichgültig, ob Sie das im Einzelfall für sinnvoll halten oder nicht: Halten Sie sich daran! Auch das Aufladen von Handys, E-Bikes oder ähnlichem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.

Stichwort Berichtsheft

Das wird gern am Ende der Ausbildung auf den letzten Drücker zusammengestoppelt – sollte aber nicht sein. Sie sind verpflichtet, die „schriftlichen Ausbildungsnachweise“ ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig (also nicht einmal jährlich) vorzulegen. Im Gegenzug bekommen Sie in der Regel während Ihrer Ausbildungszeit dazu Gelegenheit – das müssen Sie nicht in Ihrer Freizeit erledigen. 

Stolperfalle Persönlichkeitsrechte

Wie Sie z.B. Ihre Haare tragen, ist natürlich grundsätzlich Ihre Angelegenheit. Wenn die Frisur aber Sicherheitsvorschriften beeinträchtigt oder Ihre Ausbildung unnötig erschwert, sieht das schon anders aus. Und natürlich kann Ihr Ausbildungsbetrieb auch bestimmen, mit welchem Erscheinungsbild insgesamt (also Kleidung, Haarschnitt, Tattoos, Piercings etc.) Sie Kundenkontakt haben – Stichwort Erscheinungsbild des Betriebes. 

Also: Keine Diskussion anfangen; Sie sitzen in der Regel am kürzeren Hebel.

Top Secret

Sie sind auch als Auszubildender zur Verschwiegenheit verpflichtet. Interna wie Preise, Konditionen, Kalkulationen oder Lieferantenlisten sind ebenso vertraulich zu behandeln wie Betriebsabläufe, nicht öffentliche Geschäftskennzahlen oder technisches Fachwissen. Der Tratsch aus der Betriebskantine gehört im Zweifel auch dazu. Und wer Negatives über den Betrieb auf Facebook postet, darf sich natürlich nicht wundern, wenn der Arbeitgeber das zum Anlass einer Abmahnung macht oder sogar den Ausbildungsvertrag kündigt.

Darf ich nebenbei Jobben?

Während Ihrer Ausbildung kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb jede Nebentätigkeit untersagen. Ihren lukrativen Schülerjob müssen Sie also aufgeben – auch wenn das aus Ihrer Sicht Ihre Ausbildung überhaupt nicht beeinträchtigt. 

Achtung: „Das merkt doch keiner“ ist hier nicht angesagt. Fliegen Sie auf, droht die fristlose Kündigung. Bekommt das Finanzamt Wind davon, gibt es ebenfalls Ärger – Sie sind schließlich kein Schüler mehr, sondern arbeiten im Zweifel „schwarz“. Und dann bekommen Sie massive Probleme. Und bei einem Unfall streiten sich Ihre Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft und Ihr Nebenjobbetrieb auf Ihre Kosten darum, wer NICHT zahlt.

Gefällt Ihnen diese Seite?

Bitte bewerten Sie uns!

Durchschnitt 5 / 5. Bewertungen: 2

✉ Beitrag per Email versenden

Auch interessant:

Phoenix Contact IV/23

Phoenix Contact Gefällt Ihnen diese Seite? Bitte bewerten Sie uns! Senden Durchschnitt 0 / 5. Bewertungen: 0

nicko cruises IV/23

nicko cruises Schiffsreisen Gefällt Ihnen diese Seite? Bitte bewerten Sie uns! Senden Durchschnitt 0 / 5. Bewertungen: 0

Paul Lange IV/23

Paul Lange Gefällt Ihnen diese Seite? Bitte bewerten Sie uns! Senden Durchschnitt 0 / 5. Bewertungen: 0

Merkur Akademie IV/23

Merkur Akademie Gefällt Ihnen diese Seite? Bitte bewerten Sie uns! Senden Durchschnitt 0 / 5. Bewertungen: 0

dm IV/23

dm-drogerie markt Gefällt Ihnen diese Seite? Bitte bewerten Sie uns! Senden Durchschnitt 0 / 5. Bewertungen: 0