Wie so ziemlich alles im Leben, ist auch das Thema Ausbildungsvertrag gesetzlich geregelt – konkret im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen aber nur die Mindestanforderungen – tarifliche Vereinbarungen oder freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes können weit darüber hinausgehen. Außerdem regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausführlich und umfassend alles, was mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.
Je nach Betrieb kann der Vertrag noch weitere Klauseln enthalten wie z. B. :
Die elektronische Form gilt nicht; der § 11 des Berufsbildungsgesetzes schreibt zwingend die Schriftform vor. Sie haben also ein Anrecht auf einen Vertrag auf Papier, im Original und unterschrieben (kein PDF und auch keine Kopie). Für nicht volljährige Auszubildende unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern.
Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen oder ist nichtig (also unwirksam)?
Weitere Informationen finden Sie online z. B. auf www.dgb-jugend.de oder unter www.jugend.igmetall.de
Musterausbildungsverträge zum Download befinden sich bei den Industrie- und Handelskammern unter www.ihk.de
✉ Beitrag per Email versenden