Zum Start: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Zum Start: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Anfang August oder September beginnt für viele Jugendliche das neue Ausbildungsjahr, für andere geht es etwas später los. Gerade zum Start stellen sich viele Fragen: Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten? Wer regelt, wann und wo ich arbeiten muss? Sind Überstunden erlaubt? Und was ist, wenn es einfach nicht passt – kann ich dann den Ausbildungsplatz wechseln? Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren ein kostenloses Online-Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Auf www.dr-azubi.de können Auszubildende anonym Fragen stellen und erhalten dann innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von den Auszubildenden und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, in der Regel also den Eltern unterzeichnet werden. Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar.

Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z. B. die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.

Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Dr. Azubi rät: Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.

Was heißt Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Können Auszubildende den Ausbildungsplatz wechseln?

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildene einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Dr. Azubi rät: Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!

Müssen Auszubildende Überstunden machen?

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes ein-zuhalten. Alle Überstunden müssen der oder dem Auszubildenden mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Was ist mit Urlaub?

Wie viel Urlaub Auszubildende pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.

Dr. Azubi rät: Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden zu?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Auszubildende in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, muss die Vergütung angemessen sein. Auszubildende in einer normalen dualen Ausbildung im Betrieb haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung. Für Auszubildende in einer staatlich geförderten außerbetrieblichen Ausbildung gilt diese Grenze leider nicht.

Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?

Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.

Dr. Azubi rät: Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Auszubildende nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.

Mehr Informationen findest du hier und kannst auch eigene Fragen stellen.

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