Kategorien-Archiv 102-Bewerbung

Das Vorstellungsgespräch – Jetzt kommt`s drauf an

„Und laden wir Sie ganz herzlich zu einem persönlichen Gespräch am kommenden Donnerstag…“ Geschafft! Geschafft? Was kann denn jetzt noch schief gehen? Allerhand. Auf den ersten Jubel und die Begeisterung über diese gute Nachricht folgen häufig Unsicherheit, Zweifel oder sogar nackte Panik – je nach Typ und Charakter. Machen Sie sich ein paar Dinge klar:

  1. Das Unternehmen hat Sie nicht eingeladen, um Sie in die Pfanne zu hauen! Sie haben die ersten Auswahlverfahren erfolgreich überstanden und jetzt will man Sie näher kennenlernen. Und das geht nun einmal am besten in einem persönlichen Gespräch.
  2. Ihre Gesprächspartner sind sich im Klaren darüber, dass Sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben und nicht um den Vorstandsposten – niemand wird also Wunderdinge von Ihnen erwarten.
  3. Sie gehen zu einem Vorstellungsgespräch – nicht zu „Wer wird Millionär?“. Sie können sich also vorbereiten.

Also: kein Grund zur Panik – man will Sie besser kennenlernen. Aber nicht Ihre intimsten Geheimnisse ausforschen.

Wissen ist Macht:

Das Vorstellungsgespräch dient dem Betrieb wie gesagt dazu, einen besseren Eindruck von Ihnen zu bekommen. Mit anderen Worten: Man kann sich durchaus vorstellen, Sie einzustellen, ist sich aber noch nicht ganz sicher. Auf das Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen, Ihre besonderen Gründe für Ihre Bewerbung und z.B. die Konkurrenz haben Sie sich bereits vor der Bewerbung vorbereitet – frischen Sie diese Informationen auf oder überprüfen Sie sie noch einmal, z.B. im Internet. Im Vorstellungsgespräch geht es außerdem um Sie als Persönlichkeit: Wie verhalten Sie sich? Sind Sie eher offensiv oder zurückhaltend? Können Sie sich gewählt und verständlich ausdrücken? Beherrschen Sie die Grundregeln der Höflichkeit? Wissen Sie, was sie wollen oder ist der Termin für Sie nur einer unter vielen? Können Sie zuhören? Sind Sie vorbereitet, motiviert und strukturiert oder lassen Sie sich einfach überraschen, was auf Sie zukommt? Sie müssen in diesem Gespräch für sich werben und sich verkaufen – aber nicht den Showmaster geben. Seien Sie natürlich, bleiben Sie ruhig – bei guter Vorbereitung besteht kein Grund zur Panik (Millionen junger Menschen vor Ihnen haben diese Gespräche bereits erfolgreich überstanden – warum sollten ausgerechnet Sie es nicht schaffen?).

Vorbereitung:

Bestätigen Sie den Termin. Ein paar Zeilen per Mail („Vielen Dank für die Einladung zum Vorstellungsgespräch am/um. Ich freue mich auf das Gespräch!“) oder telefonisch zeigen, dass Sie am Thema dran sind. Und geben dem Unternehmen die Sicherheit, dass die Einladung auch bei Ihnen angekommen ist. Verschieben Sie den Termin möglichst auf gar keinen Fall! Der Betrieb wird bei einer Verschiebung ableiten, welche Prioritäten Sie (derzeit) setzen – und da sollte der Ausbildungsplatz natürlich ganz oben stehen. Dass Sie den Termin nicht verpassen, versteht sich von selbst. Das Gespräch beginnt für Sie gedanklich (und praktisch) spätestens am Vortag. Eine durchgefeierte Nacht und der anschließende „Dicke Kopf“ sind nicht die ideale Vorbereitung auf dieses wichtige Gespräch. Also rechtzeitig ins Bett und ausschlafen.

Kleider machen Leute:

Über 50 % des ersten Eindrucks werden von der äußeren Erscheinung bestimmt, ca. ein Drittel von Klang und Tonfall der Stimme, der magere Rest vom Inhalt des Gesagten. Eigentlich jedes Outfit, daß die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung oder eine bestimmte Einstellung oder Haltung zeigt oder auch nur vermuten lässt, ist nicht angebracht. Ob es sich dabei um das VfB-Fan­-Outfit, schwarze Lederjeans, die angesagte Streetwear oder Bomberjacke und Springerstiefel handelt – ab damit in den Schrank! Und auch Highheels, bauchfreie Tops oder Miniröcke sind nicht geeignet.

Das Unternehmen sieht in Ihnen einen (zukünftigen) Repräsentanten – entsprechend sollten Sie sich kleiden (und stylen). Je nach Branche oder angestrebtem Beruf sind die Anforderungen recht unterschiedlich: Banken, Versicherungen, Anwaltskanzleien und viele verkäuferische Berufe bzw. Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt haben eher konservative Erwartungen. Anzug oder eine Kombination aus Sakko und Hose, (natürlich gebügeltes) Hemd mit Krawatte bzw. Kostüm und Bluse sind die richtige Wahl. Und je höher der angestrebte Abschluss bzw. die Karriereaussichten sind, umso eher sollten Sie Ihr Outfit an das zukünftige berufliche Umfeld anpassen – MBA-Abschluss und Latzhose passen einfach nicht zusammen.

Auf der anderen Seite erwartet niemand, dass Sie ein Vorstellungsgespräch für eine handwerkliche Ausbildung im Maßanzug antreten – eine Hose in Kombination mit Hemd oder Pullover bzw. ­dezentem Sweatshirt (Reklame für Bushido machen Sie besser woanders!) ist schon in Ordnung. Vorsicht bei Jeans: Traditionell geschnitten und sauber ist eine Jeans akzeptiert – dies gilt aber weder für Baggytrousers noch für übertriebenen „used-Look“ oder z.B. jede Menge Stickereien. Ein Tipp: Schauen Sie sich einmal an einem normalen Arbeitstag an, in welcher Kleidung die Mitarbeiter Ihrer zukünftigen Firma zur Arbeit erscheinen oder wie die Firma ihr Personal im Internet oder in Broschüren darstellt; so bekommen Sie einen ersten Eindruck vom Dresscode.

Dass es in kreativen Branchen oder Unternehmen wie Medien, Werbeagenturen oder Onlineprovidern lockerer oder toleranter zugeht, ist übrigens ein Gerücht: Wer dort wie ein Pausenclown, übertrieben modisch gekleidet oder extrem durchgestylt antritt, verbessert seine Chancen keinesfalls. Jeder Personalchef wird sich fragen: „Was wollen Sie betonen bzw. erreichen?“ Oder noch schlimmer: „Was wollen Sie verstecken?“ bzw. „Wovon wollen Sie ablenken?“ Ganz wichtig: Verkleiden Sie sich nicht! Wer noch nie in seinem Leben eine Krawatte gebunden hat, wird sich im Anzug mit Weste und nagelneuen, aber drückenden Schuhen nicht wirklich wohlfühlen – und das sieht man Ihnen dann an. Wählen Sie dann besser einen Kompromiss: Jeans und Jackett, ggfls. ohne Krawatte, können auch eine Alternative sein. Und lassen Sie Ihren Konfirmationsanzug im Schrank – Ihr Outfit muss nicht den letzten Trend aus Mailand widerspiegeln, sollte aber halbwegs aktuell sein (und natürlich passen).

Grundsätzlich gilt, dass natürlich alles sauber und gepflegt ist, also nicht nur frisch gewaschen, sondern gebügelt, Schuhe geputzt usw. Beim Haarstyling ist weniger mehr, ebenso bei Parfum und Aftershave. Das Thema Mundgeruch haben wir schon angesprochen (werfen Sie im Zweifel vor dem Termin einen Kaugummi oder ein Pfefferminzbonbon ein). Gegen den Stress und das Muffensausen direkt vor dem Gespräch hilft angeblich eine Kippe – zumindest den Rauchern. Aber dann stinken Sie – für einen Nichtraucher – wie ein voller Aschenbecher. Besser, Sie unterdrücken diesen Drang bis nach dem Termin. Zurückhaltung ist auch beim Schmuck angesagt und, für die Damen, beim Griff in den Schminkkoffer. Wird ein Knopf im Ohr oder ein dezenter Ring akzeptiert, sollten alle sichtbaren Piercings, soweit möglich, entfernt werden. Gegen sichtbare Tätowierungen (Gesicht, Hals, Hände und Unterarme) sowie dauerhafte Piercings und Brandings fällt uns allerdings auch nichts ein – mit der Karriere als Nachrichtensprecher wird es in diesem Fall wohl nichts.

Und sonst:

Zum Vorstellungsgespräch bringen Sie auf jeden Fall einen Satz Kopien Ihrer kompletten Bewerbungsunterlagen, die Einladung zum Gespräch, die Telefonnummer der Firma, Schreibzeug und Ihr (aufgeladenes) Handy mit. Nicht schaden kann ein Textmarker, Taschentücher, ein Taschenrechner sowie ein paar Kaugummis. Und das Ganze in einer Mappe oder Aktentasche – nicht in einer Plastiktüte oder sogar lose in der Hand.

Anfahrt:

Dass Sie auf gar keinen Fall zu spät kommen, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Informieren Sie sich rechtzeitig über die genaue Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Fahrzeug (dazu gehört auch die Parkplatzsituation). Zugverspätungen, verpasste Busse oder der überraschende Stau auf der B-Sonstnochwas werden als Entschuldigung kaum akzeptiert. Also planen Sie ausreichend Zeit ein und fahren Sie entsprechend früh los – gehetzt anzukommen ist schließlich nicht ideal. Melden Sie sich in diesem Fall – ein kurzer Anruf aus dem Stau schafft bei allen Beteiligten Klarheit und ist mehr als höflich.

Es geht los:

Vorstellungsgespräche folgen mehr oder weniger einem immer gleichen „roten Faden“. Zu Beginn werden Sie begrüßt – grüßen Sie zurück. Streckt man Ihnen eine Hand entgegen, greifen Sie zu. Bedanken Sie sich für die Einladung zum Gespräch. Das Gespräch beginnt mit Small Talk – gegenseitiger Vorstellung der anwesenden Personen, das Wetter, Ihrer Anreise. Achten Sie auf die ­Namen der Personen, die Ihnen vorgestellt werden – haben Sie einen Namen nicht oder nicht richtig verstanden, fragen Sie sofort nach! Fast alle Menschen reagieren extrem empfindlich, wenn Sie falsch angesprochen werden – Mitarbeiter in Personalabteilungen sind auch nur Menschen. Mitunter folgt dann eine Präsentation des Unternehmens – machen Sie sich Notizen, wenn Sie Fragen dazu haben.

Und erkundigen Sie sich, wann diese Fragen beantwortet werden. Grundsätzlich ist das Bewerbungsgespräch ein möglichst aktiver ­Dialog – Sie müssen und sollen zwar eine Menge Fragen beantworten, zeigen jedoch (mit den richtigen) eigenen Fragen, dass Sie sich Gedanken gemacht haben bzw. dem Gespräch aufmerksam folgen.

Der dann folgende Teil dient zum einen der Information, zum anderen will Ihr zukünftiger Arbeitgeber wissen, ob Sie gut vorbereitet sind. Auch wenn Sie Ihren Werdegang, Ihre schulische Situation, das familiäre Umfeld und z.B. Ihre Hobbies bereits im Lebenslauf angegeben haben, erläutern Sie das auf entsprechende Fragen noch einmal. Bleiben Sie dabei knapp und präzise – Sie sollten weder demütig „katz­buckeln“ noch auf den Putz hauen wie Lottokönig Karl.

Die „Knackpunkte“ – jetzt kommt es drauf an!

Jetzt beginnt das eigentliche Vorstellungsgespräch, man stellt Ihnen Fragen wie „Warum wollen Sie… werden?“, Warum wollen Sie diesen Beruf ausgerechnet in unserem Betrieb lernen?“ oder „Was sind Ihre persönlichen Stärken und Schwächen?“. Überlegen Sie sich rechtzeitig Antworten auf diese Fragen – sie kommen garantiert. Bleiben Sie immer dabei sachlich und ehrlich – man will unter anderem erfahren, ob und wie Sie sich selbst einschätzen (können). Versuchen Sie, jeder Schwäche möglichst eine Stärke gegenüber zu stellen.

Und prüfen Sie (sich), welche Stärken und Schwächen einen Bezug zum angestrebten Job haben – Ihre Schwäche für Nutellabrot ist nicht von Relevanz (aber Ihre Stärken und Schwächen haben Sie ja bereits vor der Entscheidung für einen bestimmten Berufszweig analysiert, oder?).

Achtung: Männer neigen bei der Selbsteinschätzung eher zu Übertreibung, während sich Frauen eher zurückhalten – versuchen Sie, dies möglichst zu berücksichtigen. Spätestens jetzt müssen Sie auch „Dellen“ in Ihrem Lebenslauf erklären oder geradebügeln – Tipps dazu finden Sie im Kapitel „Bewerbung“.

„Haben Sie noch Fragen?“

Zum Ende des Gespräches werden Sie garantiert gefragt, ob Sie selbst noch etwas wissen wollen. Ja, wollen Sie – aber nur, wenn es wirklich offene Punkte sind. Natürlich ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Gespräch ein paar interessante Fragen zum Unternehmen selbst oder zur Ausbildung zu überlegen. Stellen Sie diese Fragen aber nur, wenn sie nicht bereits beantwortet sind – sonst wird man Ihnen schnell mangelnde Aufmerksamkeit unterstellen. Und verzichten Sie auf Belanglosigkeiten – wann der ­Arbeitstag Morgens beginnt und wie die Pausenregelung ist, ­erfahren Sie noch früh genug.

Im Zweifel fragen Sie einfach, wie es jetzt weitergeht bzw. wann Sie wieder vom Unternehmen hören werden. Zum Ende des Gesprächs bedanken Sie sich noch einmal und verabschieden sich.

Ein paar Tipps & „Stolperfallen“

Jemanden zu unterbrechen, ist generell unhöflich. Antworten Sie präzise, aber weder zu ausschweifend noch nur mit „Ja“ oder „Nein“. Reden Sie nicht zu schnell – Sie haben ausreichend Zeit und wollen ja nicht den Eindruck erwecken, dass Ihnen die Situation insgesamt unangenehm ist, oder? Sollten Sie gefragt werden, ob Sie nervös sind, antworten Sie ehrlich. „Ja, ein bisschen schon“ nimmt Ihnen jeder ab und niemand übel, während „Nein, überhaupt nicht“ kaum glaubwürdig ist, wenn Sie gerade Ihre Fingernägel bis auf das Nagelbett abknabbern. Auf die Frage, ob Sie sich auch bei anderen Unternehmen beworben haben, sollten Sie einige ausgewählte Firmen parat haben. Es wird niemanden überraschen, dass Sie nicht „alles auf eine Karte“ bzw. einen einzigen Ausbildungsplatz setzen. „Schon mehr als 100, und zwar bei so ziemlich jeder Firma in meiner Stadt“ ist aber die eindeutig falsche Antwort auf diese Frage.

Angebotene Zigaretten oder sogar alkoholische Getränke lehnen Sie höflich ab, dies ist ein Test, ob Sie eventuell schon tagsüber einem Gläschen nicht abgeneigt sind. Sollten Sie in Ausnahmefällen mit Fragen zu Ihrer Religion, politischen Einstellung oder sogar ­sexuellen Orientierung überrascht werden, will man Sie provozieren. Versuchen Sie eine schlagfertige (aber nicht freche!) Antwort zu geben – „Ich kann bestimmt auch als Anhänger der Monarchie ein guter Bankkaufmann werden“ ist so ziemlich das Äußerste, was Sie auf derartige Fragen erwidern sollten. Beendet ist der Termin erst mit Verlassen des Firmengeländes. Wer sich bereits im Fahrstuhl eine Zigarette anzündet, kann den ganzen guten Eindruck binnen Sekunden zunichtemachen.

Übung macht den Meister:

Scheuen Sie sich nicht, das Bewerbungsgespräch mit einem Freund oder den Eltern regelrecht zu trainieren! Zum einen bekommen Sie ein Feedback, ob Ihre Argumentation und Antworten „sitzen“ und Sie dabei glaubwürdig wirken. Zum anderen gewinnen Sie einfach an Sicherheit, wenn Sie diese für Sie neue Situation regelrecht „durchspielen“ – jeder Schauspieler macht vor der ersten Vorstellung nichts anderes. Das hört sich erst mal blöd an, funktioniert aber – versuchen Sie es einfach einmal!

Eine Checkliste als PDF zum Download finden Sie hier.

✉ Beitrag per Email versenden

Die größten Fehler bei der Bewerbung

Rechtschreibfehler, falsch recherchierte Ansprechpartner, zu große Dateien: Laut Personalverantwortlichen bringen sich bis zu 75 % aller Bewerber mit gravierenden formellen Fehlern selbst um ihre Erfolgschancen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Online-Stellenmarktes www.kalaydo.de unter knapp 300 Personalverantwortlichen.

„Viele Bewerber unterschätzen offenbar, wie viel die Sorgfalt in ihren Unterlagen zum Erfolg beitragen kann“, erläutert Matthias Olten, Leiter des Stellenmarktes von kalaydo.de, die Umfrage-ergebnisse. „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass nicht wenige Bewerber eher auf Masse als auf Klasse setzen und ihre Bewerbungen geradezu am Fließband produzieren. Die Umfrage zeigt jedoch, dass eine gute und sorgfältig angefertigte Bewerbung ein entscheidender Vorteil sein kann“, so der Personalexperte. Die Resultate der Umfrage sind alarmierend: Die Quote fehlerhafter Bewerbungen liegt demnach bei durchschnittlich 39 %. Mehr als die Hälfte aller Befragten gab an, die Fehlerquote liege zwischen 25 und 50 %. Fast ein Viertel der Personalverantwortlichen hält sogar 50 bis 75 % aller Bewerbungen für fehlerhaft.

Was sind die größten Fehler bei der schriftlichen Bewerbung?

Rechtschreibfehler: 85,2 %
Fehlende Kenntnis der ausgeschriebenen Stelle oder des Unternehmens: 57,0 %
Falsch recherchierte Ansprechpartner: 54,4 %
Unpassendes Bewerbungsfoto: 52,6 %
Schlechte / unpassende Formulierungen: 50,7 %
Textpassagen, die offensichtlich aus einem Bewerbungshandbuch abgeschrieben sind: 38,5 %
Anschreiben ohne Begründung: 33,0 %

Und die größten Fehler in Online-Bewerbungen?

Unvollständige Anlagen (Lebenslauf etc.): 70,7 %
Zu große Dateien: 58,9 %
Unseriöse Mail-Adressen (z.B. 123kalle@…): 56,3 %
Schlecht formatierte Dokumente: 52,2 %
Verwendung falscher Dateiformate: 50,7 %
Verwendung von Abkürzungen (z.B. MfG): 41,5 %

 

✉ Beitrag per Email versenden

Der „frisierte“ Lebenslauf – Was ist erlaubt und was nicht?

Es muss gar nicht die zusammenkopierte Promotion sein – im Lebenslauf sind die Grenzen zwischen geschickter Selbstdarstellung und verbotener Täuschung fließend. Und das betrifft nicht nur Prominenz oder leitende Angestellte – auch die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz muss beim „Feintuning“ ehrlich bleiben. Doch was ist erlaubt, was wird noch toleriert und was ist verboten?

Erlaubt sind Notlügen – selbst das Bundesarbeitsgericht räumt dieses Recht ein. Wer z.B. längere Zeit krank war, darf dies verschweigen oder umschreiben. Aber Achtung: ist die Krankheit noch aktuell oder steht sie in direktem Zusammenhang mit dem angestrebten Job, gilt es, ehrlich zu sein. Falsche Angaben zu Konfession, politischer Einstellung, Krankheiten allgemein, der Mitgliedschaft in Gewerkschaften, der Familienplanung oder auch Vorstrafen sind generell zulässig. Auch hier ist jedoch der Einzelfall entscheidend: Wer sich als für eine Ausbildung zum Bankkaufmann bewirbt, hat schlechte Karten, wenn eine nicht angegebene Vorstrafe wegen Unterschlagung herauskommt – das ist dann nämlich ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Toleriert wird das Feintuning des Lebenslaufes: Wer weniger positive Aspekte oder Abschnitte umschreibt, ohne zu lügen, hat keine Konsequenzen zu fürchten. Gerade „ungenutzte“ Zeiten, sei es das pure Nichtstun oder auch längere Arbeitslosigkeit, sollten sogar umschrieben werden, da sie in einem Lebenslauf sofort negativ auffallen. Also machen Sie sich im Zweifel bereits vorher Gedanken, was Sie in den nächsten 6 Monaten zwischen Abitur und Studium neben Faullenzen noch anfangen – ein Kurs an der Volkshochschule oder ein gemeinnütziges Engagement muss kein Fulltime-Job sein und lässt sich doch viel besser darstellen. Und ein Sprach- oder PC-Kurs in dieser Zeit lässt sich unter „Fähigkeiten“ gleich ein zweites Mal in der Bewerbung verwerten. Vor allem Berufsanfänger sollten Begriffe wie „Sabbatical“ und Formulierungen wie „Umorientierung“ aber auf jeden Fall vermeiden – kein Personalchef sucht Nachwuchs, der bereits nach der Schule ausgebrannt ist oder nicht weiß, was er will. Kleinere Löcher lassen sich verstecken, wenn man den Lebenslauf nur mit Monaten und Jahren versieht oder gleich thematisch sortiert, also amerikanisch, aufbaut.

Was ist mit „Ehrenrunden“ und abgebrochenen Ausbildungen oder Studiengängen? Wer z.B. eine Klasse wiederholt hat, muss dies nicht ausdrücklich erwähnen. Allerdings wird jeder Mitarbeiter einer Personalabteilung schnell darauf kommen, dass die schulische Laufbahn verlängert wurde. Besser ist es allemal, diese an sich negative Tatsache zumindest zu erklären: Ein Umzug, eine längere Krankheit oder ein anderes einschneidendes Erlebnis (aber nichts erfinden!) sorgen für Verständnis. Das gleiche gilt für eine abgebrochene Ausbildung: Hauptsache, es gibt einen nachvollziehbaren Grund – dann ist das nicht so schlimm. Und im Lebenslauf steht natürlich nicht: „Mai 2010: Studium der Medizin im IV. Semester abgebrochen“. Sondern: „September 2008 bis März 2010: Vier Semester Medizinstudium, Schwerpunkt Allgemeinmedizin“ – Begriffe wie Abbruch, ohne Abschluss, vorzeitig beendet sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden.
Wer Hobbys positiv zu Fähigkeiten umformuliert, ist ebenfalls auf der sicheren Seite – nichts spricht dagegen, Aktivitäten im Verein, die Begeisterung für Computer oder das Mitspielen in einer Band positiv darzustellen. Vorsicht ist bei (vermeintlichen) Risikosportarten geboten: Freeclimbing, Drachenfliegen oder Downhill Biken lassen in mancher Personalabteilung sofort die Alarmglocken schrillen – Stichwort Ausfall wegen Verletzung. Schwimmen, Joggen oder Tennis sind weniger kritisch und signalisieren trotzdem sportliche Aktivität (= gesunder Mitarbeiter!).

Eine echte Grauzone sind Sprachkenntnisse: Wenn Sie keinen offiziellen bzw. anerkannten Test wie TOEFL, Cambridge Certificate oder einen LCCI-Test (jeweils mit Zertifikat!) absolviert haben, gibt es kaum exakte Kriterien – was „Grundkenntnisse“ oder „verhandlungssicher“ genau bedeutet, ist immer Interpretationssache. Moderate Übertreibungen sind daher keine Täuschung. Und ob Sie bei Ihrer sechsmonatigen Rundreise durch Australien wirklich Land & Leute kennen gelernt und Kultur & Sprache gepaukt haben oder nur mit einer Dose Bier am Strand lagen, ist kaum überprüfbar. Aber: Sofern Sprachkenntnisse einen konkreten Bezug zur angestrebten Ausbildung haben, müssen Sie damit rechnen, dass z.B. das Vorstellungsgespräch plötzlich auf Englisch oder Französisch geführt wird – wer dann in seiner Bewerbung zu hoch gepokert hat, ist in der Regel aus dem Rennen. Besser: Sofern die Zeit es zulässt, darauf hinweisen, dass man Defizite durch Kurse und Schulungen bis zur Einstellung abarbeitet. Was im Übrigen nicht nur für Fremdsprachen gilt: Das Angebot, sich aktuell fehlende Qualifikationen zu erarbeiten, kommt immer gut an.

Unzulässig ist das Verfälschen von Fakten: Wer z.B. Praktika erfindet, verlängert oder mit völlig neuen Inhalten versieht, begeht eine Täuschung. Dies gilt auch für alle Qualifikationen, die mit Abschluss einer Prüfung erworben werden: Wer stundenlang schwimmen kann, aber keinen Freischwimmer absolviert hat, hat de facto kein Freischwimmerzeugnis. Und das Frisieren von Prüfungen, Zeugnissen oder Abschlüssen ist tabu. Da gibt es auch vom Gesetzgeber kein Pardon: Der Tatbestand lautet Betrug, eine Vorstrafe und die fristlose Entlassung sind die möglichen Konsequenzen. Außerdem kann der betrogene Arbeitgeber z.B. die komplette Ausbildungsvergütung zurück fordern oder sogar Schadenersatz verlangen.

✉ Beitrag per Email versenden

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt? Und welche nicht?

Wer sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereitet, weiß meist nicht, was im Job-Interview passieren wird. Neben den fachlichen Hürden warten auch rechtliche Tücken. Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Dozent für Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht aus Köln, verrät, was sich Arbeitgeber und Bewerber erlauben dürfen:

Muss ich auf jede Frage antworten? Darf der Arbeitgeber alles über mich wissen und muss ich immer korrekt antworten?

„Die Grundaussage ist: Der Arbeitgeber darf jede Frage stellen, an deren Beantwortung er ein sachlich begründetes Interesse hat“, erklärt Schlegel.

Unproblematisch für den Arbeitgeber sind daher Fragen nach der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers, nach dem Führerschein oder der körperlichen Eignung. Wichtig ist allein das betriebliche Interesse hieran. „Grundsätzlich nicht erlaubt sind dagegen die Fragen nach der Schwangerschaft, der politischen oder sexuellen Ausrichtung des Bewerbers und dem religiösen Bekenntnis“, sagt Schlegel.

„Es gibt jedoch im Einzelfall Ausnahmen.“ So kann bei der Einstellung in eine konfessionelle Einrichtung die Frage nach dem Bekenntnis doch erlaubt sein. Gleiches gilt für Fragen, die im Mittelfeld liegen. Dazu gehören insbesondere die Fragen nach Vorstrafen oder einer Behinderung. Diese sind im Einzelfall jedenfalls dann zulässig, wenn sie präzisiert sind und sich konkret auf die ausgeschriebene Tätigkeit beziehen.

Darf ich lügen?

„Vom Fragerecht des Arbeitgebers getrennt zu betrachten ist, ob es eine Offenbarungspflicht des Bewerbers gibt“, weiß der Experte.

Diese Frage stellte sich auch Diana. Sie wurde bei ihrem Bewerbungsgespräch gleich zu Beginn vom Arbeitgeber gefragt, ob sie in nächster Zeit plane, Kinder zu bekommen und eine Familie zu gründen. Zwar verneinte sie dies, wusste aber nicht, ob sie das auch durfte, da sie eigentlich plant, früher oder später schwanger zu werden.

„Das ‚Recht zur Lüge‘ gibt es immer dann, wenn der potentielle Arbeitgeber eine Frage stellt, die rechtlich nicht zulässig ist.“ Beantwortet ein Bewerber aber eine zulässige Frage wissentlich falsch und stellt sich dies erst später heraus, droht ihm eine Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen arglistiger Täuschung, mit der nicht zu spaßen ist. „Dies kann dann eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen“, sagt Schlegel.

Kann ich mich auf Versprechungen verlassen?

Gut zu wissen ist auch, dass der Arbeitgeber den Bewerber nicht mit übertriebenen Versprechungen aus einer bestehenden Position herauslocken darf: „Wer einem Bewerber anbietet, das bestehende Gehalt zu verdoppeln, ihm eine Anstellung auf Lebenszeit zu geben und dieser später feststellt, dass dies leere Versprechen waren, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig“, weiß der Anwalt.

Werden meine Fahrtkosten erstattet?

Wer sich in einer anderen Stadt oder in einem anderen Bundesland bewirbt, hat oft eine lange Anreise zum Ort des Bewerbungsgesprächs. „Die Reisekosten hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu erstatten“, erklärt Schlegel. „Es sei denn, er hat vorher darauf hingewiesen, dass derartige Kosten nicht erstattet werden.“

So sind Fahrtkosten für eine Strecke von Hamburg nach München ebenso zurückzuzahlen, wie Kosten, die für eine Strecke innerhalb einer einzigen Stadt anfallen. „Die Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten sind allerdings rechtlich ebenfalls immer eine Frage des Einzelfalls“, so Schlegel. „Ob auch Flüge oder Taxikosten vom Arbeitgeber zu bezahlen sind, kann nicht allgemein bejaht oder verneint werden.“ In allen Fällen gilt aber: es lohnt sich, zu prüfen und beim Arbeitgeber nachzuhaken.

Ist eine Blutprobe erlaubt?

Immer mehr Unternehmen verlangen seit einiger Zeit bei der Einstellung Blut- oder Urintests. „Der Arbeitgeber darf niemanden verpflichten, sich einem solchen Gesundheitstest zu unterziehen“, weiß Schlegel. Dies kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die körperliche Unversehrtheit eines Bewerbers sein. Schwierig wird es trotzdem, wenn der Arbeitnehmer sich weigert, da er sonst Gefahr läuft, für den Job nicht genommen zu werden. Eine Pflicht, sich einem Gesundheitstest zu unterziehen, trifft den Bewerber in diesem Fall jedenfalls nicht.

✉ Beitrag per Email versenden

Der Lebenslauf – Alles auf einen Blick

Schon irgendwie fies: Sie sollen Ihr ganzes bisheriges Leben auf einem Blatt unterbringen. Tabellarisch, ohne Schnörkel und Ausschmückungen, ohne Fußnoten oder Erklärungen. Und zeitlich sortiert soll es auch noch sein; strukturiert sowieso. Und warum der ganze Aufwand? Damit der Empfänger auf der sprichwörtlich ersten Blick erkennt, mit wem er es zu tun hat. Viele Personaler werfen (nur) den ersten Blick auf dieses Blatt – vor dem Anschreiben, den Zeugnissen und dem ganzen Rest der Bewerbungsmappe. Also: Diese Blatt ist WICHTIG! Ein sauber strukturierter und in sich schlüssiger Lebenslauf sorgt dafür, dass Ihre ganze Bewerbung gelesen wird.

Man unterscheidet zwei Arten von Lebensläufen: Die „deutsche“ Version ist chronologisch aufgebaut, startet also mit Ihrer Geburt und endet mit dem aktuellen Stand, also z.B. der Klasse oder dem Semester, in dem Sie sich gerade befinden. Vorteil: Der Empfänger liest in der gewohnten Zeitabfolge. Nachteil (für Sie): „Lücken“ (siehe unten) sind auf den ersten Blick zu erkennen. Und: Die zu Beginn einer Ausbildung wichtigsten Punkte, nämlich Schulbildung und erreichte oder angestrebte Abschlüsse, stehen erst am Ende.

Alternativ können Sie Ihren Lebenslauf nach dem „amerikanischem“ Muster aufbauen: Hier ist die Chronologie quasi rückwärts – Sie beginnen mit dem aktuellen Status und gehen dann zurück bis zur Geburt. In dieser Version werden unterschiedliche Informationen außerdem thematisch vorsortiert; also beispielsweise nach (Schul)-bildung, Hobbies oder Interessen, Auslandsaufenthalte, besondere Qualifikationen, Praktika, (Ferien-) Jobs, freiwillige Engagements usw.

Beide Versionen sind grundsätzlich tabellarisch abgefasst. In beide Fassungen gehören Name, komplette Anschrift, Familienstand, Geburtsort und -datum. Machen Sie konkrete Angaben, also nicht: „2002 bis 2003:  Praktikum als Modedesignerin im Atelier Schönschnitt“ (das können nämlich 2 Monate oder auch 24 Monate sein), sondern „Oktober 2002 bis März 2003“ – dann weiß jeder Leser Bescheid. Angaben zu den Eltern sind nicht mehr zeitgemäß, können aber hilfreich sein, wenn z.B. ein Elternteil in der gleichen oder einer ähnlichen Branche tätig war oder ist. Und der Lebenslauf wird auf jeden Fall aktuell datiert und unterschrieben.

„Lücken“ im Lebenslauf?

Bevor sich ein Personalchef selbst Gedanken macht, was Sie wohl 9 Monate zwischen Schul­abschluss und Beginn der Wehrdienstzeit gemacht haben oder warum Sie 10 Jahre bis zum Abschluss der 8. Klasse benötigt haben, füllen Sie diese Lücken! Entweder Sie sind ganz einfach ehrlich: Eine wiederholte Klasse ist eine wiederholte Klasse – überlegen Sie sich für das Vorstellungsgespräch eine möglichst plausible Begründung. Oder Sie verwenden einen Lebenslauf in der „amerikanischen“ Version – dann fallen Löcher zumindest nicht auf den ersten Blick auf. Grundsätzlich gilt: Für ausgedehnte Ferien z.B. nach dem Stress der Abiprüfung wird jede Personalabteilung Verständnis haben. Ab drei Monaten sollte das „Rumgammeln“ aber irgendwie positiv verpackt werden – wenn Sie die Zeit im Ausland verbracht haben, haben Sie sich doch bestimmt auch mit Land & Leuten beschäftigt, oder?

Generell ist das Verständnis für „Brüche“, für unübliche Auszeiten und nicht mehr stromlinienförmige Lebensläufe in den letzten Jahren gestiegen. Auch wenn längst nicht jeder eine Karriere vom Hausbesetzer zum Außenminister hinlegt, ist doch nicht mehr jedes Jahr Rucksackurlaub in Australien ein Karrierehindernis; entscheidend ist, was Sie daraus machen und wie Sie es verpacken. Mehr dazu, was im Lebenslauf erlaubt ist (und was nicht), finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt: Der Lebenslauf ist kein „Anhang“ Ihrer Bewerbung, sondern, wie das Anschreiben, Teil Ihrer BeWERBUNG! Also nutzen Sie ihn, um ein möglichst positives, sympathisches und für die angestrebte Stelle stimmiges Bild Ihrer Persönlichkeit zu vermitteln – schließlich kennt das Unternehmen Sie (bisher) nicht persönlich.

Eine Checkliste als PDF zum Download gibt hier.

✉ Beitrag per Email versenden