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Das Studienstipendium

Ein Studienstipendium ist eine Förderung (finanziell, ideell) für eine Person, die studiert. Stipendien werden zumeist von Stiftungen vergeben, aber auch der Staat, Bundesländer oder Kommunen sowie Firmen vergeben Stipendien. Stipendien sind meist mit finanziellen Leistungen verbunden, die dabei helfen, während eines Studiums den Lebensunterhalt zu bestreiten, Lehrbücher zu kaufen oder einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen, aber in der Regel nicht zurückgezahlt, also werden müssen. Häufig bieten Stipendien noch vieles mehr: So nehmen Stipendiaten bspw. an regelmäßigen Veranstaltungen und Seminaren zu aktuellen gesellschaftlichen Fragen teil, erhalten Zugang zu vielen interessanten Persönlichkeiten, mit denen sie sich austauschen können, und bauen sich frühzeitig ein wertvolles Netzwerk auf.

Wer kann ein Stipendium bekommen?

Um dies herauszufinden, lohnt sich die intensive Suche, denn wer eine Förderung erhalten kann, hängt prinzipiell immer von dem einzelnen Stipendium ab und die Vielfalt der deutschen Stipendienlandschaft ist enorm. Manche Programme fördern leistungsstarke Studierende oder würdigen mit dem Stipendium das ehrenamtliche Engagement von Bewerbern. Einige Stiftungen richten sich darüber hinaus auch an Abiturienten und Studierende, die einen Migrationshintergrund haben, oder aber an den engagierten Nachwuchs eines bestimmten Fachgebiets.

Wie bewirbt man sich auf Stipendien?

Auch die Art und Weise, wie man sich auf ein Stipendium bewirbt, ist von Stipendium zu Stipendium unterschiedlich. Genauere Informationen hierzu findet man in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Stiftung. Bei einer schriftlichen Bewerbung sind oft ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf, ein Gutachten von Lehrern oder Professoren und das Abiturzeugnis oder akademische Zeugnisse erforderlich. Hat man diese Hürde genommen, folgt zumeist ein persönliches Auswahlverfahren, bei dem eingeschätzt wird, ob Bewerber zur jeweiligen Stiftung „passen“. Auch hier sind die Verfahren unterschiedlich: Es können zum Beispiel Einzelgespräche oder auch Assessment-Center durchgeführt werden.

Eltern und Schüler können sich beim kostenfreien Angebot des ELTERNKOMPASS informieren, wie und wo man ein passendes Stipendium findet. Telefonisch unter 030-278906-777 oder per E-Mail an service@elternkompass.info zu erreichen. Weitere Informationen gibt es unter www.elternkompass.info

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Was bringt Bausparen für junge Leute?

Bausparen ist fast jedem ein Begriff. Doch wie funktioniert das überhaupt, für wen ist es geeignet und welche Vorteile bringt es? Hier ein Überblick über die wichtigsten Fakten:

Was ist das?

Ein Bausparvertrag ist das ideale Instrument auf dem Weg in die erste eigene „Bude“: Damit bilden junge Leute schon mit kleineren Sparbeiträgen frühzeitig Eigenkapital und sichern sich gleichzeitig ein günstiges Bauspardarlehen. Das Besondere daran: Die Zinsen stehen bereits bei Vertragsabschluss fest und ändern sich bis zur vollständigen Rückzahlung nicht – das ist der klassische Vorteil des Bausparens. Ob der Sparer das Darlehen für das erste eigene Zuhause in Anspruch nehmen will, kann er später entscheiden.

Wer kann bausparen?

Bausparen kann fast jeder. Ab dem 16. Lebensjahr fördert der Staat das Bausparen unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit attraktiven Prämien. Auch viele Eltern und Großeltern schließen einen Bausparvertrag für ihre Kinder und Enkel ab. Zum Geburtstag oder zur Konfirmation ist er oft eine sinnvolle Alternative zum Geldgeschenk.

Wofür kann ich einen Bausparvertrag verwenden?

shutterstock 61232218irabel8/shutterstock.comEin Bausparvertrag lässt sich flexibel an die persönliche Lebenssituation anpassen. So kann der Bausparer das Guthaben grundsätzlich frei verwenden, während das Bauspardarlehen für wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden muss. Dazu zählt der Bau oder Kauf einer Immobilie ebenso wie Modernisierungen und energetische Maßnahmen.

Welche staatlichen Förderungen kann ich nutzen?

Für alle Bausparer ab 16 Jahren bietet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen gleich mehrere Fördermöglichkeiten:
Zum einen gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Der maximal geförderte Sparbeitrag liegt bei 512 € pro Jahr. Darauf zahlt der Staat 8,8 Prozent Prämie. Wer also 43 € im Monat spart, wird quasi mit einer 13. Einzahlung im Jahr belohnt, nämlich 45 €. Sie wird dem Bausparguthaben nach einer sieben-jährigen Bindungsfrist auf einen Schlag gutgeschrieben. Die WoP gibt es aber nur, wenn das angesparte Geld später auch für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird.
Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht Vater Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Die meisten verwenden das Geld jedoch ohnehin wohnwirtschaftlich, etwa für den Erwerb der ersten eigenen Immobilie.
Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann von der Arbeitnehmersparzulage profitieren. Die VL werden zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber direkt auf den Bausparvertrag überwiesen. Das können bis zu 40 € im Monat sein. Der Staat legt die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9 Prozent aus maximal 470 € obendrauf. Das macht bis zu 43 € um Jahr, die zusätzlich auf das Bausparkonto fließen.
Für beiden Förderungen, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage, gelten Einkommensgrenzen.
Gänzlich unabhängig vom Einkommen ist der Wohn-Riester. Damit unterstützt der Staat Wohneigentum als Altersvorsorge. Gefördert werden Riester-Bausparverträge und Riester-Immobiliendarlehen. Förderberechtigte erhalten jährlich maximal 154 € Grundzulage. Zudem gibt es für alle unter 25 Jahren einen einmaligen Starter-Bonus von bis zu 200 €. Somit können sich junge Sparer zum Start über insgesamt 354 € Zulagen freuen.

Warum jetzt Bausparer werden?

Das Thema Immobilie mag vielleicht noch in weiter Ferne liegen und momentan ganz andere Dinge im Fokus stehen. Jedoch ist es ratsam, schon heute die Weichen für später zu stellen. Warum nicht alle Vorteile nutzen? Gerade als junger Mensch ist das Bausparen sehr attraktiv, denn wer für die Zukunft vorsorgt wird belohnt – mit Förderungen vom Staat und einem günstigen Darlehen von der Bausparkasse.

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Das erste eigene Konto

Der Start der Ausbildung bedeutet auch: Es gibt Kohle! Also muss spätestens jetzt ein eigenes Girokonto her. Was ist dabei zu beachten, was dürfen Jugendliche (und was nicht)? Jugendliche sind die Kunden von morgen. Vom Kreditgewerbe werden sie daher massiv umworben. Da man in der Regel mit einer Bank eine sehr langfristige Beziehung eingeht (der Wechsel der Bank ist, trotz vielfältiger Angebote vor allem der Direktbanken, diesen Kontowechsel als Service für Neukunden zu übernehmen, mit Aufwand verbunden), loht es sich, genauer hinzusehen.

Für das erste eigene Girokonto sollten folgende Regeln gelten:

• Für Jugendliche sollte das Konto auf jeden Fall kostenlos sein, also keine Gebühren für Kontoführung, Überweisungen oder Kontoauszüge anfallen. Wenn die Bank um die Ecke kein passendes Angebot hat: Die nächste Bank hat es bestimmt – Nachfragen lohnt sich!
• Da Abhebungen an bankfremden Geldautomaten saftige Gebühren (bis zu 8,– €) kosten, ist ein breites Netz an bankeigenen Automaten oder die Zusammenarbeit mit anderen Banken zur kostenlosen Nutzung der Automaten wichtig – fragen Sie nach!
• Wenn schon auf Pump, dann mit System: Der teuerste Kredit ist die nicht abgesprochene Überziehung des Girokontos. Der mit der Bank abgestimmte Dispositionskredit kostet zwar immer noch ordentlich Überziehungszinsen, ist aber schon günstiger. Wichtig: Ein Dispokredit in Höhe eines Monatsgehaltes (netto) sollte ausreichen – lassen Sie sich nicht durch angeblich günstige Konditionen zu Schulden überreden! Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich.
• Zusatzfunktionen der EC-Karte sind überflüssig. Es mag zwar cool aussehen, mit der (integrierten) Kreditkarte zu zahlen. Aber: Erstens verliert man dabei sehr schnell den Überblick über ­seine Ausgaben und zweitens ist die tolle Kreditkartenfunktion spätestens im ­zweiten Jahr nicht mehr kostenlos.

Und was steht dazu im Gesetzbuch?

shutterstock 99647729VladFree/shutterstock.comAuch Minderjährige dürfen bereits Verträge abschließen.
Wer zwischen sieben und 17 Jahren alt ist, ist bereits beschränkt geschäftsfähig und kann sich u. a. vertraglich binden, wenn er in einem von den Eltern genehmigten Arbeitsverhältnis steht und das Rechtsgeschäft sich darauf bezieht.

Aber:

Die Eltern müssen fast immer zustimmen. Schon die Einrichtung eines Girokontos ist für Minderjährige wegen der rechtlichen Nachteile nicht im Alleingang möglich. Sie würden sich zum Bezahlen etwaiger Kontogebühren verpflichten oder könnten von der Bank mit Schadenersatz- oder Zinsansprüchen belangt werden. ­Minderjährige brauchen deshalb zur wirksamen Eröffnung eines Kontos die Einwilligung ihrer Eltern. Das gilt auch für andere Bankverträge wie Überweisungen, Barabhebungen oder den Antrag einer Zahlungskarte.

Und berufstätige Jugendliche?

Für sie sieht das Gesetz eine Besonderheit vor. Steht der Minderjährige bereits in einem Arbeitsverhältnis (nicht nur in einer Berufsausbildung) und haben die Eltern den Job genehmigt, kann er alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte alleine abschließen. Er darf also ohne Zustimmung der ­Eltern nicht nur ein Gehaltskonto ­eröffnen, sondern auch den vollen Lohn oder das Gehalt bar abheben. Für Überweisungen oder andere Bankgeschäfte braucht er aber nach wie vor die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

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