Die erste eigene Wohnung oder WG

Die erste eigene Wohnung oder WG

Für eine eigene Penthouse-Wohnung dürfte es bei den allerwenigsten reichen, aber es bleibt trotzdem noch eine Menge Auswahl. Also, was soll´s denn sein: Studenten-Wohnheim? Eigene Bude? Oder doch lieber eine WG? Ein guter Tipp ist eigentlich immer der Anruf beim örtlichen Studentenwerk. Hier erfahren Sie u.a., ob und in welchen Wohnheimen noch Zimmer frei und wie hoch die Kosten sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Neben der Nähe zum Uni-Campus kann man davon ausgehen, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim mit hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als jedes „­normale“ ­privat gemietete Zimmer oder gar eine Wohnung ist.  Außerdem lebt man mit vielen anderen Studenten unter einem Dach – das erleichtert das Kennenlernen von Kommilitonen enorm. Selbst wer sich eine eigene Wohnung leisten kann, sollte darüber nachdenken, ob für die ersten Semester ein Studentenwohnheim nicht doch die bessere Wahl ist: Nach einiger Zeit kennt man genug Leute, um zu entscheiden, mit wem man ggf. eine WG aufmachen möchte, man kennt die guten Ecken einer Stadt und bekommt auch den einen oder anderen Tipp, wenn irgendwo eine gute Wohnung frei wird.

Gute Anlaufstellen für die Suche sind auch die sogenannten „Mitwohnzentralen“, die das übergangsweise Mieten von meist möblierten Zimmern oder Wohnungen ermöglichen, deren Eigentümer oder Mieter z.B. eine Zeitlang im Ausland sind und so ihre Kosten niedrig halten wollen; Angebote zur Untermiete finden sich hier aber ebenfalls in rauen Mengen. Online lohnen sich Seiten wie www.wg-gesucht.de, www.wohnpool.de, www.studenten-wg.de und www.wggruendung.de – da gibt’s nicht nur Adressen und Angebote, sondern auch jede Menge hilfreicher Tipps (noch mehr Links finden Sie hier).

Alles eine Frage des Geldes

Wenn es eine eigene Wohnung sein soll, sollten Sie sich einen Überblick über die ortsüblichen Mieten verschaffen – eine Wohnung im Nobelviertel geht enorm ins Geld, ist aber viel langweiliger als eine kleine 2-Zimmer-Bude mitten in einem kiezigen Innenstadtviertel. Einen ersten Überblick erhalten Sie, wenn Sie das Stichwort „Mietspiegel + Stadt oder Region“ googeln. Das reicht meist aus, um Mietangebote aus lokalen Tageszeitungen oder von Maklern zumindest ungefähr einzuordnen. Allerdings weist so ein Mietspiegel nur Durchschnittswerte aus; das tatsächliche Gefälle zwischen „günstig“ und „teuer“ kann ziemlich groß sein

Seit Sommer 2015 gilt in Sachen Maklergebühren eine neue, mieterfreundliche Regelung: das sogenannte „Bestellerprinzip“. Bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Als Mieter müssen Sie also nur noch dann die Maklerprovision übernehmen, wenn Sie einen Makler selbst mit der Suche nach einer Wohnung beauftragt haben, der Makler aufgrund dieses Auftrags tätig wird und schließlich ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Beweispflichtig ist im Übrigen der Makler.

Stichwort Mietkaution:

shutterstock 2811417Vermieter verlangen bis zu 3 Monatskaltmieten als Sicherheit für eventuell auftretende Schäden. Wichtig: Das penibel ausgefüllte und von Mieter und Vermieter unterzeichnete Übernahmeprotokoll beim Einzug in die Wohnung erspart Diskussionen über Schäden beim Auszug (für deren Beseitigung der Vermieter dann die einbehaltene Kaution nutzt). Und vereinbaren Sie, dass die Mietkaution auf einem Festgeldkonto oder einem Sparbuch angelegt wird – die Zinsen nach Auszug stehen nämlich Ihnen zu. In letzter Zeit etablieren sich verstärkt Mietkautionsmakler oder -bürgschaften auf dem Markt. Hier handelt es sich im Grunde um einen Kredit: Der Kautionsmakler zahlt die Kaution an den Vermieter und Sie zahlen jedes Jahr Zinsen. Wichtig hierbei: Mit dem Vermieter klären, ob er eine Mietkaution akzeptiert – eine Verpflichtung besteht nicht. Und: Konditionen vergleichen!

Miete günstig – Ablöse gewaltig?

chair 97968Die gerade in Kraft getretene „Mietpreisbremse“ schiebt massiven Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in der Regel einen Riegel vor – 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete lautet die gesetzliche Obergrenze. Allerdings gilt die Mietpreisbremse nicht flächendeckend und nicht automatisch – genaue Auskunft kann z.B. der Deutsche Mieterbund e.V. erteilen.

Und es gibt Ausnahmen z.B. bei Modernisierungen. Schon in der Vergangenheit haben Vermieter gern einmal happige zusätzliche Zahlungen von den neuen Mietern gefordert – mehrere tausend € für eine abgewrackte Einbauküche aus den 70er Jahren wurden gern als sogenannte „Ablöse- oder Abstandszahlung“ deklariert. Nach dem neuen Wohnungsvermittlungsgesetz darf jetzt für Einrichtungsgegenstände nur noch der Zeitwert zuzüglich 50% verlangt werden. Höhere Beträge können bis zu 3 Jahre vom Mieter zurück verlangt werden. Also einfach einmal „Einbauküche“ oder „Gardine“ bei Ebay anzeigen lassen – damit dürfte das Thema schnell vom Tisch sein.

Wohnung gefunden, Kaution und vielleicht sogar den Makler bezahlt und jetzt keinen Cent mehr für die Einrichtung übrig? Lokale Kleinanzeigenblätter haben oft eine Rubrik „Zu verschenken“, gebrauchte Möbel erzielen bei Ebay häufig nur das Mindestgebot, wenn kein Versand angeboten wird (also Selbstabholung) und in vielen Städten gibt es inzwischen außerdem gut bestückte Seccond Hand-Kaufhäuser. Die möblierte Wohnung ist nämlich meistens keine Lösung, da sie immer nur 14 Tage Kündigungsfrist hat. Und innerhalb von 2 Wochen eine bezahlbare neue Wohnung zu finden, ist nicht nur in Stuttgart oder München ein Problem.

Hier finden Sie die wichtigsten Stolperfallen rund um den Mietvertrag.

Achtung bei der ersten WG!

Die größten Stolpersteine lauern nicht bei der richtigen Auswahl der Mitbewohner oder dem Aufstellen des Putzplanes, sondern im Kleingedruckten! Vom Mietvertrag über die Verträge mit dem örtlichen Wasser- und Energieversorger sowie der Telekom bis zur Hausratversicherung – nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter, dem Versorger und dem Versicherungsvertreter auf und machen Sie sich schlau. Sonst zahlen Sie am Ende Prämien und Gebühren, obwohl Sie längst woanders wohnen. Denn im Zweifel gilt hier: Mitgefangen (also Vertrag unterschrieben), mitgehangen. Wer als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet für alle – die Mitbewohner sind dann nur Untermieter. Nachteil dieser Lösung: Kündigt der Hauptmieter, steht die gesamte WG auf der Straße. Vorteil: Ein neuer Untermieter kann problemlos einziehen. Besser: Mit dem Vermieter klären, dass eine WG die Wohnung nutzt und alle Mieter den Mietvertrag unterzeichnen lassen. Gleiches gilt sinngemäß für Strom und Wasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen – der Internetprovider bucht die fälligen Beträge vom Konto des Vertragsinhabers (also bei demjenigen, der unterschrieben hat) ab. Da ist es nebensächlich, ob der Vertragsinhaber überhaupt noch in der Wohnung wohnt, die mit der schnellen (und teuren) Anbindung versorgt wird.

Das erste Liebesnest:

shutterstock 117727888Wohnungssuche, Renovieren, Umzug: Paare, die zusammenziehen, haben viel zu organisieren – und zu klären. „Es ist zwar nicht besonders romantisch, die Versicherungsverträge zu überprüfen. Aber wer sich nicht um dieses Thema kümmert, verschenkt unter Umständen Geld und gefährdet sogar seinen Versicherungsschutz“, sagt Manuela Alt von der R+V Versicherung. Um Doppelversicherungen zu vermeiden, macht die Zusammenlegung bei vielen Policen  wie Haftpflicht-, Hausrat- und  Rechtsschutzversicherung Sinn. „Dabei müssen die Partner prüfen, wer in welchen Vertrag einsteigt und welcher aufgelöst werden kann – oft ist das der jüngere Vertrag“, so Alt.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung übernimmt nach der Zusammenlegung in der Regel keine Schäden mehr, die der Lebenspartner verursacht hat. Und die Hausratversicherung muss  über die neue Adresse und Wohnungsgröße informiert werden. „Die Wohnfläche muss korrekt angegeben sein. Sonst wird ein Schaden unter Umständen nur teilweise beglichen“, erklärt Alt. Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt auf die beiden Personen zugeschnitten sind: Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen bleiben unverändert bestehen. Den Mietvertrag sollten immer beide unterschreiben. Nur so haben sie dieselben Rechte gegenüber dem Vermieter – aber auch die gleichen Pflichten, etwa die Übernahme der Miete.

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