Verträge richtig kündigen

Verträge richtig kündigen

Eine Unterschrift, ein Häkchen und ein Klick. Verträge für Handytarife, Internet oder Fitnessstudio sind schnell abgeschlossen. Nicht ganz so einfach ist es oft, diese wieder zu kündigen. Werden Fristen verpasst und Formalitäten nicht beachtet, laufen viele Verträge automatisch weiter – und das kann teuer werden. Hannelore Brecht-Kaul von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Stuttgart gibt Tipps, wie Verträge wirksam gekündigt werden.

Egal ob der Vertrag im Internet abgeschlossen oder im Geschäft unterschrieben wurde: Form und Frist sind für eine erfolgreiche Kündigung von Verträgen entscheidend. Schreibt das Gesetz die Schriftform vor oder ist diese vertraglich vereinbart, muss die Kündigung schriftlich erklärt und unterschrieben werden. Wer sicher sein will, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht und nachweislich beim Vertragspartner ankommt, verschickt es per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Die Zustellung wird dabei mit einer Bestätigung des Einwurfs oder einem Rückschein quittiert.

Die Kündigungsfrist des Vertrages steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erschwert wird eine Kündigung häufig, wenn nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, wann der Vertrag endet und wie lange vorher er gekündigt werden muss. Dies klar zu kennzeichnen mahnt die Verbraucherzentrale immer wieder an. Je nach vertraglicher Regelung verlängert sich der Vertrag, wenn die Frist bei der Kündigung nicht eingehalten wird. Wer schon weiß, dass er einen Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen will, ist auf der sicheren Seite, wenn er die Kündigung gleich nach dem Abschluss des Vertrages verschickt.

Musterbriefe für Kündigungen stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite www.vz-bw.de bereit. Verbraucher, die Probleme bei der Kündigung eines Vertrages haben oder die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss prüfen lassen möchten, berät die Verbraucherzentrale auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

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