
Immer größere Anteile der Abiturjahrgänge streben ein Studium an, aber auch immer mehr Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung und Berufstätige drängen an die Hoch-schulen – Hochschulbildung wird in Deutschland zunehmend zum Normalfall. In dieser Situation stellt sich für Studieninteressierte eine zentrale Frage: Welche Chance habe ich auf das Studium meiner Wahl? Und hier kommt der Numerus Clausus (NC) ins Spiel.
Wer studieren möchte, muss sich früher oder später mit dem NC auseinandersetzen und sei es, um festzustellen, dass der gewünschte Studiengang NC-frei ist. Leider kursiert zu diesem Thema viel Halbwissen.
Für über die Hälfte der in Deutschland angebotenen Studiengänge gibt es keinen NC! Im Regelfall reicht die Hochschulzugangsberechtigung aus, um sich in den Studiengang einzuschreiben. Für die anderen Studiengänge gibt es einen NC.
Ein Numerus Clausus bedeutet, dass es nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen in diesem Studiengang gibt. Und nicht, wie oft angenommen, eine bestimmte erforderliche Abiturnote. Vielmehr werden auf Grundlage eines Hochschulauswahlverfahrens oder der Wartezeit Ranglisten gebildet, anhand derer die zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben werden.
Die Stiftung für Hochschulzulassung informiert dazu auf einer Sonderseite auf www.hochschulstart.de
Es gibt drei verschiedene Fälle: kein NC, lokaler NC und bundesweiter NC. Welche Variante jeweils zutrifft, kann man entweder
auf den Webseiten der Hochschulen und Studiengänge herausfinden oder zentral über die Studiengangsuche auf www.hochschulkompass.de.
Hier kann man sich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind – man also in der Regel die Hochschulreife nachweisen kann – einfach bei der Hochschule einschreiben. Allerdings sind hier trotzdem die Bewerbungsfristen zu beachten. Wer sich rechtzeitig beworben hat und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, hat den Platz aber sicher. Die Hochschule kann nicht nachträglich einen „Einschreibestopp“ verhängen, wenn sich zu viele bewerben, sondern muss jede(n) nehmen.
Hier muss man sich direkt bei der Hochschule für einen Platz bewerben. Die Hochschule wählt dann die „besten/passendsten“ Bewerberinnen und Bewerber aus und bietet diesen dann einen Studienplatz an. Wer den Platz annehmen möchte, muss sich – fristgerecht – einschreiben, sonst verfällt der angebotene Platz. Für einige Studiengänge mit lokalem NC ist auch die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.
Dieser gilt für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (an staatlichen Hochschulen). Hier ist die Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten.
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