Der Numerus Clausus – Was darf ich eigentlich wo studieren?

Der Numerus Clausus – Was darf ich eigentlich wo studieren?

Immer größere Anteile der Abiturjahrgänge streben ein Studium an, aber auch immer mehr Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung und Berufstätige drängen an die Hoch-schulen – Hochschulbildung wird in Deutschland zunehmend zum Normalfall. In dieser Situation stellt sich für Studieninteressierte eine zentrale Frage: Welche Chance habe ich auf das Studium meiner Wahl? Und hier kommt der Numerus Clausus (NC) ins Spiel.

Was man über den NC wissen sollte:

Wer studieren möchte muss sich früher oder später mit dem NC auseinandersetzen – und sei es um festzustellen, dass der gewünschte Studiengang NC-frei ist. Leider kursiert zu diesem Thema viel Halbwissen – z.B. von Eltern, die vor vielen Jahren einmal studiert haben und nur die damals geltenden Vergaberegeln für Studienplätze kennen.

Medienberichte über überlaufene Studiengänge in Köln, Hamburg oder Berlin schüren vielleicht sogar Angst, „am NC zu scheitern“ und keinen Studienplatz bekommen zu können. Daher die gute Nachricht gleich vorab: Für über die Hälfte der in Deutschland angebotenen Bachelor-Studiengänge gibt es im Wintersemester 2010/21 keinen NC! Im Regelfall reicht die Hochschulzugangsberechtigung aus, um sich in den Studiengang einzuschreiben. Für die anderen Studiengänge gibt es einen NC, womit wir beim Thema wären…

Was ist der Numerus Clausus?

Funny child and senior man pretend to be businessmen. Grandfather and kid playing at home. Education, start up and business idea concept

Entgegen der landläufigen Verwendung des Begriffs Numerus Clausus (NC) als „für einen Studienplatz notwendige Abiturdurchschnittsnote“, beschreibt er den Umstand, dass es für einen bestimmten Studiengang nur eine vorab festgelegte, begrenzte Anzahl von Studienplätzen, also eine (lokale/örtliche oder bundesweite) Zulassungsbeschränkung gibt.

Nach welchen Kriterien die zur Verfügung stehenden Plätze dann im konkreten Fall vergeben werden, kann sehr unterschiedlich sein. Bis zum Jahr 2004 waren dies im Wesentlichen die Abiturnote (daher auch die Gleichsetzung des Begriffs NC mit Abiturnote) sowie die seit dem Schulabschluss vergangene Wartezeit auf einen Studienplatz. Mittlerweile können und müssen die Hochschulen zum Teil sogar eine größere Vielfalt von Vergabekriterien wie Testergebnisse, Auswahlgespräche, vorherige Berufserfahrung oder gewichtete Einzelfachnoten des Abiturs heranziehen.

Das Vergabeverfahren für Studiengänge in den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern befindet sich derzeit im Umbruch. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil Ende 2017 Teile des bisherigen Verfahrens für verfassungswidrig erklärt. Ab dem Sommersemester 2020 gelten neue Regeln. Die Stiftung für Hochschulzulassung informiert dazu aktuell auf einer Sonderseite auf www.hochschulstart.de

Lokaler oder bundesweiter NC

Innerhalb der zulassungsbeschränkten Studiengänge unterscheidet man zwischen lokalen und bundesweiten NCs. Ein lokaler NC bedeutet, dass ein bestimmter Studiengang an einer bestimmten Hochschule zulassungsbeschränkt ist. Sind in einem Fach (z.B. Humanmedizin) sämtliche Studiengänge bundesweit mit einem NC belegt spricht man von einem bundesweiten NC. Die Studiengänge ohne NC stehen dagegen sämtlichen Deutschen (und EU-Bürgern) grundsätzlich offen, das heißt, es werden – theoretisch – unbegrenzt Studierende aufgenommen. Jede(r), die/der sich (fristgerecht) einschreiben möchte und die festgesetzten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, muss von der Hochschule genommen werden.

Wie und wo bewerbe ich mich?

Wie oben beschrieben gibt es drei verschiedene Fälle: kein NC, lokaler NC und bundesweiter NC. Welche Variante jeweils zutrifft, kann man entweder auf den Webseiten der Hochschulen und Studiengänge herausfinden oder zentral über die Studiengangsuche auf www.hochschulkompass.de

Kein NC:

Hier kann man sich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind – man also in der Regel die Hochschulreife nachweisen kann – einfach bei der Hochschule einschreiben. Allerdings sind hier trotzdem die Bewerbungsfristen zu beachten. Wer sich rechtzeitig beworben hat und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, hat den Platz aber sicher. Die Hochschule kann nicht nachträglich einen „Einschreibestopp“ verhängen, wenn sich zu viele bewerben, sondern muss jede(n) nehmen.

Lokaler NC:

Hier muss man sich direkt bei der Hochschule für einen Platz bewerben. Die Hochschule wählt dann die „besten/passendsten“ Bewerberinnen und Bewerber aus und bietet diesen dann einen Studienplatz an. Wer den Platz annehmen möchte, muss sich – fristgerecht – einschreiben, sonst verfällt der angebotene Platz. Für einige Studiengänge mit lokalem NC ist auch die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

Bundesweiter NC:

Dieser gilt für die Fächer Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (an staatlichen Hochschulen). Hier ist die Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten.

Der NC 2021/2022

Rund 900.000 Menschen beginnen in Deutschland jährlich ein Studium. Die Mehrzahl der Studiengänge stehen allen Erstsemestern unabhängig von der Abiturnote offen. Nur noch rund 40 % aller Studiengänge hat im kommenden Wintersemester einen Numerus Clausus, also eine Zulassungsbeschränkung. Den höchsten Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge gibt es in Hamburg, Berlin und dem Saarland. Zu diesem Ergebnis kommt der jährliche CHECK Numerus Clausus des CHE Centrum für Hochschulentwicklung.

In Hamburg, Berlin und dem Saarland sind im kommenden Wintersemester 2021/22 zwei von drei Studiengängen zulassungsbeschränkt. Hamburg hat mit einer Quote von 65,2 % dabei den höchsten Anteil im Ländervergleich. Es folgen Berlin und das Saarland mit 65,1 bzw. 63,3 %.

Beste Chancen auf einen Studienplatz gibt es in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, wo nur jeder fünfte Studiengang zulassungsbeschränkt ist. Deutschlandweit ist die NC-Quote bereits im fünften Jahr in Folge gesunken und liegt aktuell bei 40,1 %.

NC-Quote nach Ländern

Bundesland Anteil zulassungsbeschränkte Studiengänge
Hamburg 65,2 %
Berlin 65,1 %
Saarland 63,3 %
Bremen 56,8 %
Baden-Württemberg 56,7 %
Niedersachsen 48,7 %
Sachsen 38,1 %
Bayern 33,9 %
Schleswig-Holstein 33,3 %
Hessen 32,8 %
Nordrhein-Westfalen 31,3 %
Sachsen-Anhalt 28,9 %
Brandenburg 27,7 %
Rheinland-Pfalz 23,9 %
Thüringen 21,9 %
Mecklenburg-Vorpommern 19,8 %

NC-Quoten nach Hochschultyp und Abschlussgrad

Die Studiengänge an Fachhochschulen / HAW sind mit einer NC-Quote von 41,9 % häufiger zulassungsbeschränkt als die Studiengänge an Universitäten (37,5 %). Das hat auch mit dem jeweils angebotenen Fächerspektrum zu tun. Der Anteil der Zulassungsbeschränkungen ist bei Bachelor- und Masterstudiengängen auf etwa vergleichbarem Niveau. Im Bachelor sind Zulassungsbeschränkungen noch etwas häufiger. Für das Masterstudium ist aber öfter eine bestimmte Bachelor-Abschlussnote eine Zulassungsvoraussetzung, was formell keine (zahlenmäßige) Zulassungsbeschränkung ist, aber vergleichbar wirkt.

Fachhochschulen/ HAW 41,9 %
Universitäten 37,5 %
Bachelor 41,6 %
Master 38,7 %

NC-Quoten nach Fächergruppen

Die Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften haben den höchsten Anteil an zulassungsbeschränkten Studiengängen. Im Bereich Mathematik / Naturwissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften ist dagegen nur etwas mehr als jedes dritte Studienangebot zulassungsbeschränkt. Die niedrigste Quote weisen die Sprach- und Kulturwissenschaften auf.

Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften 48,8 %
Mathematik, Naturwissenschaften 37,3 %
Ingenieurwissenschaften 33,7 %
Sprach- und Kulturwissenschaften 27,0 %

NC-Quoten nach Hochschulort

Hohe NC-Quoten finden sich tendenziell in großen Städten bzw. den Stadtstaaten. Aber auch in typischen „Studentenstädten“ wie Leipzig oder Göttingen ist häufiger mit Zulassungsbeschränkungen zu rechnen.

Saarbrücken 64 %
Leipzig 63 %
Berlin 59 %
Hamburg 58 %
Karlsruhe 58 %
Göttingen 56 %
Bremen 56 %
Osnabrück 54 %
München 52 %
Köln 52 %

Der NC in Baden-Württemberg

Vegetable broth with Swabian-style stuffed ravioli (so called ‚Maultaschen‘) served with butter toast

Der Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge in Baden-Württemberg liegt aktuell bei 56,7 % und somit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund 40 %. Das Land hat –hinter Hamburg, Berlin, dem Saarland und Bremen –die fünfthöchste NC-Quote aller Bundesländer. Im Vergleich zum Vorjahr (57,1 %) ist die NC-Quote leicht gesunken. An den Universitäten stieg die Quote insgesamt etwas, an den Fachhochschulen / HAW gab es dagegen einen deutlichen Rückgang. Im Bachelorstudium und im Masterstudium sanken die Quoten jeweils leicht. Besonders hoch ist die NC-Quote in den Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften (62,4 %), besonders niedrig (27,2 %) in den Sprach- und Kulturwissenschaften.

NC-Quoten nach Hochschultyp und Abschlussgrad

Fachhochschulen/ HAW 71,6 %
Universitäten 55,3 %
Bachelor 57,6 %
Master 55,7 %

NC-Quoten nach Fächergruppen

Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften 0,624
Ingenieurwissenschaften 0,583
Mathematik, Naturwissenschaften 0,539
Sprach- und Kulturwissenschaften 0,272

NC-Quoten nach Hochschulort

Den höchsten Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge unter den Städten des Landes mit mehr als 16.000 Studierenden findet man in Karlsruhe. Hier sind sowohl an Universitäten als auch Fachhochschulen / Hochschulen für angewandte Wissenschaften und sowohl im Bachelor als auch im Master mehr als die Hälfte der Studiengänge zulassungsbeschränkt.

Karlsruhe 58 %
Konstanz 49 %
Freiburg 40 %
Heidelberg 40 %
Tübingen 37 %
Mannheim 36 %
Stuttgart 31 %

Der Numerus Clausus in Hessen

Frankfurter grune Sauce, Green sauce uncooked sauces based on herbs,nettle

Der Anteil zulassungsbeschränkter Studiengänge in Hessen liegt aktuell bei 32,8 % und somit etwas unter dem Bundesdurchschnitt von rund 40 %. Im Ländervergleich liegt Hessen damit im Mittelfeld der Bundesländer, auf Platz 10. Im Vergleich zum Vorjahr (33,5 %) ist die NC-Quote in diesem Jahr leicht gesunken. Insbesondere an Fachhochschulen / HAW sind die NC-Quoten gesunken, um 4,6 Prozentpunkte auf 35,8 %. In den Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften sind in Hessen knapp die Hälfte (48,8 %) der Studiengänge zulassungsbeschränkt, in den Sprach- und Kulturwissenschaften dagegen nur jeder zehnte (10,2 %).

NC-Quoten nach Hochschultyp und Abschlussgrad

Fachhochschulen/ HAW 35,8 %
Universitäten 31,8 %
Bachelor 31,1 %
Master 27,2 %

NC-Quoten nach Fächergruppen

Rechts-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften 48,8 %
Mathematik, Naturwissenschaften 23,0 %
Ingenieurwissenschaften 15,6 %
Sprach- und Kulturwissenschaften 10,2 %

NC-Quoten nach Hochschulort

In Frankfurt am Main finden sich unter den hessischen Hochschulstandorten mit mehr als 17.000 Studierenden die mit 45 % höchste NC Quote im Land. In den übrigen Hochschulorten des Landes ist die Quote dagegen nur etwa halb so hoch. In Marburg ist weniger als jedes fünfte Studienangebot zulassungsbeschränkt.

Frankfurt am Main 45 %
Darmstadt 24 %
Gießen 20 %
Kassel 19 %
Marburg 18 %

Sämtliche Inhalte für ganz Deutschland stehen als Grafik in der CHE Flickr-Cloud zur freien Verfügung.

Gefällt Ihnen diese Seite?

Bitte bewerten Sie uns!

Durchschnitt 5 / 5. Bewertungen: 1

✉ Beitrag per Email versenden

Auch interessant: