
Rund 68 % der deutschen Beschäftigten gehen auch bei Krankheit weiterhin zur Arbeit – das zeigt eine Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Einer der Gründe, die Arbeitnehmer aufführen, ist, dass sich in ihrer Abwesenheit zu viel Arbeit anhäuft und sie sich durch Krankheitstage eher selbst schaden. Sie quälen sich daher lieber mit Fieber ins Büro.
„Die Nachteile eines solchen Verhaltens liegen auf der Hand“, weiß Petra Timm, Arbeitsmarktexpertin vom Personaldienstleister Randstad. „Immerhin besteht nicht nur die Gefahr, dass die kranken Mitarbeiter ihre Kollegen anstecken – wer krank arbeitet, braucht insgesamt auch länger, um wieder gesund zu werden. Häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand sogar noch.“ Studien haben in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass bei erkrankten Mitarbeitern die Produktivität deutlich abnimmt, das Unfall- und Fehlerrisiko im Gegensatz dazu steigt.
Erkrankungen wie Grippe oder Fieber entstehen manchmal wortwörtlich über Nacht. Der Gang ins Büro am nächsten Morgen scheint dann unmöglich. Wer plötzlich krank wird, sollte diese Punkte beachten, um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden:
Hier gelten besonders strenge Nachweis- und Anzeigepflichten, die der Arbeitnehmer beachten sollte. So muss er die Krankheit direkt am 1. Tag melden und auch ärztlich attestieren – selbst wenn der Arbeiternehmer sich zu dem Zeitpunkt im Ausland aufhält. „Die Urlaubstage werden dem Angestellten gutgeschrieben“, berichtet Petra Timm, gibt jedoch zu bedenken: „Diese Tage eigenmächtig an den Urlaub anzuhängen ist nicht erlaubt. Im schlimmsten Fall fasst der Arbeitgeber dies als unzulässige Selbstbeurlaubung auf, was zur Abmahnung oder sogar Kündigung führen kann.“ Das ausführliche und rechtzeitige Gespräch mit dem Vorgesetzten ist daher sinnvoll, um Missverständnissen vorzubeugen.
Ob starke Erkältung, Rückenschmerzen oder Migräne: Wer krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann, fühlt sich in der Regel schon unwohl genug. Hinzu kommt, dass viele sich während der Dauer der Krankschreibung nicht trauen, das Haus zu verlassen. Denn die Sorge ist groß, sie könnten etwa von Kollegen gesehen werden und schlimmstenfalls als Simulant gelten.
Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ist zum Beispiel der Einkauf im nahen Supermarkt trotz Krankheit erlaubt? „Es gilt die einfache Regel, dass jeder erkrankte Arbeitnehmer darauf zu achten hat, dass er mit seinem Verhalten eine schnellstmögliche Genesung nicht gefährdet“, erklärt Timm. „Solange der Arzt keine strikte Bettruhe angeordnet hat, sind Lebensmitteleinkäufe oder der Gang zur Apotheke erlaubt.“ Auch fördern kleine Spaziergänge an der frischen Luft mitunter sogar die Heilung. Selbst der Besuch eines Restaurants oder Kinos ist nicht untersagt. Sportliche Aktivitäten sollten allerdings vorher mit dem Arzt abgesprochen werden.
Wenn der Arbeitnehmer schneller wieder gesund ist als erwartet, darf er übrigens noch während einer Krankschreibung an den Arbeitsplatz zurückkehren, um zu arbeiten. Eine zusätzliche „Gesundschreibung“ vom Arzt ist nicht nötig. Allerdings kann es aus medizinischer Sicht ratsam sein, vor Arbeitsbeginn mit seinem Arzt Rücksprache zu halten, um sich Gewissheit über den eigenen Gesundheitszustand zu verschaffen.
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