Anfang August oder September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gerade zum Start stellen sich viele Fragen: Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren das kostenlose Online-Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Dort können Auszubildende anonym Fragen stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von dem Auszubildenden und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet werden. Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar.
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z. B. die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.
Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der Gewerkschaft prüfen zu lassen.
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen. Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Alle Überstunden müssen der oder dem Auszubildenden mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.
Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag
stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb eines Monats darauf reagieren.
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt ab Ausbildungsjahrgang 2023 die Mindestausbildungsvergütung. Sie beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 % der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 €. Das gilt auch für Azubis in einer staatlich geförderten, außerbetrieblichen Ausbildung. Ab 2024 wird die jährliche Steigerung der Mindestausbildungsvergütung jedes Jahr neu berechnet.
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen.
Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.
Mehr Informationen findest du hier und kannst auch eigene Fragen stellen:
Was kannst und was willst du werden?
Wo und wie kannst du das werden?
Wer bildet dich aus?
Wie bewirbst du dich?
Informationen rund um die Themen Ausbildung und Studium.