Der „frisierte“ Lebenslauf – Was ist erlaubt und was nicht?

Der „frisierte“ Lebenslauf – Was ist erlaubt und was nicht?

Es muss gar nicht die zusammenkopierte Promotion sein – im Lebenslauf sind die Grenzen zwischen geschickter Selbstdarstellung und verbotener Täuschung fließend. Und das betrifft nicht nur Prominenz oder leitende Angestellte – auch die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz muss beim „Feintuning“ ehrlich bleiben. Doch was ist erlaubt, was wird noch toleriert und was ist verboten?

Erlaubt sind Notlügen – selbst das Bundesarbeitsgericht räumt dieses Recht ein. Wer z.B. längere Zeit krank war, darf dies verschweigen oder umschreiben. Aber Achtung: ist die Krankheit noch aktuell oder steht sie in direktem Zusammenhang mit dem angestrebten Job, gilt es, ehrlich zu sein. Falsche Angaben zu Konfession, politischer Einstellung, Krankheiten allgemein, der Mitgliedschaft in Gewerkschaften, der Familienplanung oder auch Vorstrafen sind generell zulässig. Auch hier ist jedoch der Einzelfall entscheidend: Wer sich als für eine Ausbildung zum Bankkaufmann bewirbt, hat schlechte Karten, wenn eine nicht angegebene Vorstrafe wegen Unterschlagung herauskommt – das ist dann nämlich ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Toleriert wird das Feintuning des Lebenslaufes: Wer weniger positive Aspekte oder Abschnitte umschreibt, ohne zu lügen, hat keine Konsequenzen zu fürchten. Gerade „ungenutzte“ Zeiten, sei es das pure Nichtstun oder auch längere Arbeitslosigkeit, sollten sogar umschrieben werden, da sie in einem Lebenslauf sofort negativ auffallen. Also machen Sie sich im Zweifel bereits vorher Gedanken, was Sie in den nächsten 6 Monaten zwischen Abitur und Studium neben Faullenzen noch anfangen – ein Kurs an der Volkshochschule oder ein gemeinnütziges Engagement muss kein Fulltime-Job sein und lässt sich doch viel besser darstellen. Und ein Sprach- oder PC-Kurs in dieser Zeit lässt sich unter „Fähigkeiten“ gleich ein zweites Mal in der Bewerbung verwerten. Vor allem Berufsanfänger sollten Begriffe wie „Sabbatical“ und Formulierungen wie „Umorientierung“ aber auf jeden Fall vermeiden – kein Personalchef sucht Nachwuchs, der bereits nach der Schule ausgebrannt ist oder nicht weiß, was er will. Kleinere Löcher lassen sich verstecken, wenn man den Lebenslauf nur mit Monaten und Jahren versieht oder gleich thematisch sortiert, also amerikanisch, aufbaut.

Was ist mit „Ehrenrunden“ und abgebrochenen Ausbildungen oder Studiengängen? Wer z.B. eine Klasse wiederholt hat, muss dies nicht ausdrücklich erwähnen. Allerdings wird jeder Mitarbeiter einer Personalabteilung schnell darauf kommen, dass die schulische Laufbahn verlängert wurde. Besser ist es allemal, diese an sich negative Tatsache zumindest zu erklären: Ein Umzug, eine längere Krankheit oder ein anderes einschneidendes Erlebnis (aber nichts erfinden!) sorgen für Verständnis. Das gleiche gilt für eine abgebrochene Ausbildung: Hauptsache, es gibt einen nachvollziehbaren Grund – dann ist das nicht so schlimm. Und im Lebenslauf steht natürlich nicht: „Mai 2010: Studium der Medizin im IV. Semester abgebrochen“. Sondern: „September 2008 bis März 2010: Vier Semester Medizinstudium, Schwerpunkt Allgemeinmedizin“ – Begriffe wie Abbruch, ohne Abschluss, vorzeitig beendet sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden.
Wer Hobbys positiv zu Fähigkeiten umformuliert, ist ebenfalls auf der sicheren Seite – nichts spricht dagegen, Aktivitäten im Verein, die Begeisterung für Computer oder das Mitspielen in einer Band positiv darzustellen. Vorsicht ist bei (vermeintlichen) Risikosportarten geboten: Freeclimbing, Drachenfliegen oder Downhill Biken lassen in mancher Personalabteilung sofort die Alarmglocken schrillen – Stichwort Ausfall wegen Verletzung. Schwimmen, Joggen oder Tennis sind weniger kritisch und signalisieren trotzdem sportliche Aktivität (= gesunder Mitarbeiter!).

Eine echte Grauzone sind Sprachkenntnisse: Wenn Sie keinen offiziellen bzw. anerkannten Test wie TOEFL, Cambridge Certificate oder einen LCCI-Test (jeweils mit Zertifikat!) absolviert haben, gibt es kaum exakte Kriterien – was „Grundkenntnisse“ oder „verhandlungssicher“ genau bedeutet, ist immer Interpretationssache. Moderate Übertreibungen sind daher keine Täuschung. Und ob Sie bei Ihrer sechsmonatigen Rundreise durch Australien wirklich Land & Leute kennen gelernt und Kultur & Sprache gepaukt haben oder nur mit einer Dose Bier am Strand lagen, ist kaum überprüfbar. Aber: Sofern Sprachkenntnisse einen konkreten Bezug zur angestrebten Ausbildung haben, müssen Sie damit rechnen, dass z.B. das Vorstellungsgespräch plötzlich auf Englisch oder Französisch geführt wird – wer dann in seiner Bewerbung zu hoch gepokert hat, ist in der Regel aus dem Rennen. Besser: Sofern die Zeit es zulässt, darauf hinweisen, dass man Defizite durch Kurse und Schulungen bis zur Einstellung abarbeitet. Was im Übrigen nicht nur für Fremdsprachen gilt: Das Angebot, sich aktuell fehlende Qualifikationen zu erarbeiten, kommt immer gut an.

Unzulässig ist das Verfälschen von Fakten: Wer z.B. Praktika erfindet, verlängert oder mit völlig neuen Inhalten versieht, begeht eine Täuschung. Dies gilt auch für alle Qualifikationen, die mit Abschluss einer Prüfung erworben werden: Wer stundenlang schwimmen kann, aber keinen Freischwimmer absolviert hat, hat de facto kein Freischwimmerzeugnis. Und das Frisieren von Prüfungen, Zeugnissen oder Abschlüssen ist tabu. Da gibt es auch vom Gesetzgeber kein Pardon: Der Tatbestand lautet Betrug, eine Vorstrafe und die fristlose Entlassung sind die möglichen Konsequenzen. Außerdem kann der betrogene Arbeitgeber z.B. die komplette Ausbildungsvergütung zurück fordern oder sogar Schadenersatz verlangen.

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