Viel Lernen, wenig Geld – ein Studium macht sich oft erst im Nachhinein bezahlt. Aber erst einmal muss man sich das Studium überhaupt leisten können. 930 € geben Studierende durchschnittlich im Monat für Lebenshaltungskosten aus.
Knapp zwei Drittel der Studierenden in Deutschland erhalten dabei Unterstützung der Eltern. Trotzdem sollte man andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, denn die Eltern haben oft nicht genug Geld, um das gesamte Studium ihrer Kinder finanziell zu stemmen. Es gibt nicht nur einen Weg, das Studium zu finanzieren: BAföG, Studienkredite, Bildungsfonds, Nebenjobs oder Stipendien – meist ist eine Mischung sinnvoll.
Für viele sind die Eltern nach wie vor die größten Sponsoren. Sie sind in erster Linie für die Kosten des Lebensunterhaltes ihres Kindes während eines Studiums verantwortlich. Besteht auch ein rechtlicher Anspruch? Ja – solange sich das Kind in der Erstausbildung befindet, kein eigenes Einkommen bezieht und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Eltern zur finanziellen Unterstützung verpflichtet. Erst wenn die Eltern dazu nicht oder nur zum Teil in der Lage sind, gibt es BAföG.
Sollten im Elternhaus die finanziellen Voraussetzungen für ein Studium fehlen, gibt es Hilfe vom Staat. Die Abkürzung BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das den Start in die berufliche Zukunft für Studierende mit einer Kombination aus Zuschüssen und einem zinslosen Darlehen absichert. Grundsätzlich können Studierende an Hochschulen sowie Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, BAföG beantragen. Das gilt auch für private Hochschulen und private Berufsakademien.
Ob und wie viel BAföG monatlich gezahlt wird, hängt von den persönlichen Lebensumständen und der gewählten Ausbildungsform ab. Die Förderung ist abgestimmt auf die individuellen finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden und ihrer Familien. Die Hälfte der BAföG-Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung erfolgt zu günstigen Bedingungen: Mehr als 10.010 € sind auf keinen Fall zurückzuzahlen, auch wenn das Darlehen höher war. Rückzahlungsbeginn ist fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG nach 6,5 Jahren abgeschlossen.
Wichtig: Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat, auch dann, wenn die Ausbildung schon früher begonnen hat! Wer BAföG-berechtigt ist, kann trotzdem einen Ferien- oder Nebenjob ausüben.
Bei einem Studienkredit sieht das schon etwas anders aus: Das von den Banken geliehene Geld muss vollständig zurückgezahlt werden, und das mit Zinsen. Achtung – die Zinssätze variieren stark, diese sollte man vor Abschluss prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen.
Ein Bildungsfond funktioniert wie ein Kredit – abgesehen von den Rückzahlungsmodalitäten. Anders als bei einem Studienkredit erfolgt die Rückzahlung einkommensabhängig und erst nach erfolgreichem Berufseinstieg. Der Studierende erteilt dem Fond das Recht, von seinem späteren Einkommen für eine festgelegte Zeit einen bestimmten Prozentsatz einzuziehen. Das kann am Ende etwas mehr, aber auch etwas weniger sein als der Betrag, den sich der Student vorher geliehen hat. In jedem Fall aber nur so viel, wie man sich monatlich leisten kann. Somit besteht ein deutlich geringeres Risiko an Überschuldung.
Aktuell beziehen nur fünf Prozent der Studierenden Geld in Form eines Stipendiums. Dabei sind die Chancen, ein Stipendium zu ergattern, größer als gedacht. Was viele nicht wissen: Ein Stipendium ist nicht nur etwas für Überflieger, auch „Normalos“ haben eine Chance. Neben 13 großen Organisationen unterstützen mehr als 2.500 kleinere Stiftungen und Institutionen bei der Finanzierung.
Wenn das Studium die Möglichkeit lässt, nebenher zu jobben, ist das sinnvoll – idealerweise mit flexiblen Arbeitszeiten und in einem Bereich, in dem man später auch arbeiten möchte. Denn das macht sich gut im Lebenslauf.
Wichtig: Damit keine Probleme mit der Kranken- und Sozialversicherung entstehen, sollte die hierfür geltende Einkommensgrenze von 6.240 € im Jahr beachtet werden. Hierbei gilt „brutto gleich netto“, da Studierende – egal ob Mini- oder Nebenjob als studentische Hilfskraft – keine Sozialabgaben zahlen müssen. Beim Anspruch auf Kindergeld gibt es keine Einkommensgrenze. Wenn Studierende jedoch mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten, verlieren sie das Recht darauf.
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