Kleines Einmaleins der Studienfinanzierung

Kleines Einmaleins der Studienfinanzierung

Viel Pauken, wenig Geld – ein Studium macht sich oft erst im Nachhinein bezahlt. Das zeigt auch der aktuelle Nationale Bildungsbericht: Allein ein Bachelorabschluss bringt bereits über 1.000 € mehr im Monat. Aber erst einmal muss man sich das Studium überhaupt leisten können. 819 € geben Studierende laut aktueller Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes durchschnittlich im Monat für Lebenshaltungskosten aus.

Knapp zwei Drittel der Studierenden in Deutschland erhalten dabei elterliche Unterstützung. Trotzdem sollte man andere Möglichkeiten in Betracht ziehen, denn auch die Eltern haben oft nicht genug Geld, um das gesamte Studium ihrer Kinder finanziell zu stemmen. „Es gibt nicht nur einen Weg, das Studium zu finanzieren: BAföG, Studienkredite, Bildungsfonds, Nebenjobs oder Stipendien – meist ist eine Mischung sinnvoll“, wissen die Finanzexperten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) und geben einen Überblick rund um die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Finanzspritze Mama und Papa

Für viele sind die Eltern nach wie vor die größten Sponsoren. Sie sind in erster Linie für die Kosten des Lebensunterhaltes ihres Kindes während eines Studiums verantwortlich. Besteht auch ein rechtlicher Anspruch? Ja – solange sich das Kind in der Erstaus-bildung befindet, kein eigenes Einkommen bezieht und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind die Eltern zur finanziellen Unterstützung verpflichtet. Erst wenn die Eltern dazu nicht oder nur zum Teil in der Lage sind, gibt es BAföG.

Hilfe vom Staat: BAföG

Wenn das Einkommen der eigenen Eltern nicht ausreicht, schießt der Staat etwas dazu: Rund ein Drittel der jungen Akademiker beziehen Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Wie viel es genau gibt, hängt vom Einkommen der Eltern ab und unterliegt recht komplizierten Berechnungen. Tipp: An das Studierendenwerk der nächstgelegenen Hochschule wenden – dort wird der zu erwartende BAföG-Satz anhand der Einkommenssteuererklärung der Eltern berechnet. Der aktuelle Höchstsatz liegt derzeit bei 735 € pro Monat. Thema Rückzahlung: Maximal die Hälfte des erhaltenen Geldes muss zurückgezahlt werden, höchstens jedoch 10.000 €. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende des Studiums. Dabei kann sich der Absolvent aussuchen, ob er den Betrag einmalig oder in Raten abbezahlen möchte. Das Ganze ist zudem zinslos.

Kredite – verschuldet vor dem ersten Gehalt?

Bei einem Studienkredit sieht das schon etwas anders aus: Das von den Banken geliehene Geld muss vollständig zurückgezahlt werden, und das mit Zinsen. Achtung – die Zinssätze variieren stark, diese sollte man vor Abschluss prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen. „Ein junger Student sollte einen Studienkredit nur dann aufnehmen, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft sind und das Geld wirklich nicht reicht“, mahnen die Vermögensberater. Ansonsten kann das Berufsleben mit einem großen Schuldenberg beginnen.

Bildungsfond – Kredit ohne Überschuldung

Ein Bildungsfond funktioniert wie ein Kredit – abgesehen von den Rückzahlungsmodalitäten. Anders als bei einem Studienkredit erfolgt die Rückzahlung einkommensabhängig und erst nach erfolgreichem Berufseinstieg. Der Student erteilt dem Fond das Recht, von seinem späteren Einkommen für eine festgelegte Zeit einen bestimmten Prozentsatz einzuziehen. Das kann am Ende etwas mehr, aber auch etwas weniger sein als der Betrag, den sich der Student vorher geliehen hat. In jedem Fall aber nur so viel, wie man sich monatlich leisten kann. Somit besteht ein deutlich geringeres Risiko an Überschuldung.

Geheimtipp Stipendium – bewerben lohnt sich

Aktuell beziehen nur fünf Prozent der Studierenden Geld in Form eines Stipendiums. Dabei sind die Chancen, ein Stipendium zu ergattern, größer als gedacht. Was viele nicht wissen: Ein Stipendium ist nicht nur etwas für Überflieger, auch „Normalos“ haben eine Chance. Neben 13 großen Organisationen unterstützen mehr als 2.500 kleinere Stiftungen und Institutionen bei der Finanzierung. Also bloß keine falsche Scheu und bewerben!

Nebenjob – gut für Geldbeutel und Lebenslauf

Wenn das Studium die Möglichkeit lässt, nebenher zu jobben, ist das sinnvoll – idealerweise mit flexiblen Arbeitszeiten und in einem Bereich, in dem man später auch arbeiten möchte. Denn das macht sich gut im Lebenslauf. Wichtiger Tipp: Damit keine Probleme mit der Kranken- und Sozialversicherung entstehen, sollte die hierfür geltende Einkommensgrenze von 5.400 € im Jahr beachtet werden. Hierbei gilt „brutto gleich netto“, da Studenten – egal ob Minijob oder Nebenjob als studentische Hilfskraft – keine Sozialabgaben zahlen müssen. Beim Anspruch auf Kindergeld gibt es keine Einkommensgrenze. Wenn Studierende jedoch mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche arbeiten, verlieren sie das Recht darauf.
Von den vielen Möglichkeiten bloß nicht verwirren oder gar abschrecken lassen – eine lohnende Investition in die Zukunft ist die Finanzierung eines Studiums in jedem Fall.

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