Mogelpackung und Insolvenz-Risiken beim Dualen Studium

Mogelpackung und Insolvenz-Risiken beim Dualen Studium

Duale Studiengänge sind in Deutschland stark nachgefragt. Doch nicht überall, wo „dual“ draufsteht, ist auch eine gute Verzahnung von Hochschul- und Praxisphasen automatisch gewährleistet. Eine aktuelle Informationsbroschüre des CHE Centrum für Hochschulentwicklung gibt Studieninteressierten Tipps, worauf sie bei der Wahl eines dualen Studiengangs achten sollten.

Rund 108.000 Studierende nutzen aktuell die Möglichkeit, akademische Ausbildung und berufliche Praxis in einem dualen Studiengang zu verbinden. Vorteile eines dualen Studiums sind u.a. Verdienstmöglichkeiten bereits im Studium sowie gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In dualen Bachelorstudiengängen bieten die Chance, in wenigen Jahren sowohl einen Berufs- als auch einen ersten akademischen Abschluss erwerben. Im dualen Masterstudium kann eine bestehende Berufstätigkeit mit einer akademischen Weiterqualifizierung kombiniert werden, um beispielsweise die weiteren Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Diese Kombination von Theorie und Praxis ist mittlerweile für immer mehr Studieninteressierte eine attraktive Alternative zur klassischen Ausbildung bzw. dem regulären Studium. So hat sich die Zahl der Studierenden, die zeitgleich an einer Hochschule und in einem Betrieb lernen, zwischen 2005 und 2018 mehr als verzehnfacht. Dementsprechend groß ist inzwischen auch die Zahl der Unternehmen, die gemeinsam mit Hochschulen ein duales Studium anbieten. Sie liegt aktuell bei 51.000.

Ist „Dual“ wirklich Dual?

Doch unter den deutschlandweit rund 1.700 dualen Studienangeboten finden sich auch Mogelpackungen. „Nach wie vor gibt es auch Studienangebote, die das Etikett ‚dual‘ verwenden, obwohl die Verzahnung zwischen hochschulischer und betrieblicher Bildung nicht so eng ist, wie sie sein sollte“, bilanziert Sigrun Nickel, Leiterin Hochschulforschung beim CHE.

Studierende sollten deshalb unbedingt vor der Bewerbung um einen Studienplatz im dualen Bachelorstudium erfragen, ob die Ausbildungs- bzw. Praxiszeit im Unternehmen auch mit sogenannten Credit Points im ECTS-System als Studienleistung angerechnet wird. „Ist eine Verzahnung über die ECTS nicht erkennbar, ist es mit Sicherheit kein dualer Studiengang “, ergänzt Lisa Mordhorst, eine der Autorinnen der aktuellen Servicepublikation „CHE kurz + kompakt“ zum dualen Studium.

Darüber hinaus erkenne man ein gutes Studienangebot laut der Expertinnen auch an der veranschlagten Studiendauer. So könne etwa ein dualer Bachelor, der eine längere Regelstudienzeit als sechs Semester vorsehe, ein durchaus gutes Zeichen sein. Möglicherweise werde hier mehr Zeit für ein Studium und Praxisphasen eingeräumt und die Doppelbelastung im Studienangebot bereits entsprechend berücksichtigt.

Insolvenz wegen Corona

Ist ein beteiligtes Unternehmen beispielsweise durch die Folgen der Corona-Pandemie von einer Insolvenz betroffen, greifen je nach Typ des dualen Studiengangs unterschiedliche Hilfsangebote für die Studierenden. Liegt ein Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und Studierendem vor, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Seit Mai 2020 gibt es aber u.a. eine Prämie für Firmen, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen.

In dualen Studiengängen ist vieles von der Ausgestaltung der jeweiligen Verträge abhängig. „Häufig unterstützen Hochschulen im Insolvenz-Fall dann dual Studierende bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb oder vermitteln im Notfall einen formlosen Wechsel in einen regulären Studiengang“, so CHE Expertin Lisa Mordhorst.

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