
Das BAföG ermöglicht es Jugendlichen und jungen Erwachsenen, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren – auch wenn die Eltern diese Ausbildung nicht finanzieren können. Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg.
Ziel ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Damit über einen BAföG-Antrag entschieden werden kann, sind folgende Fragen zu klären:
Aus der Beantwortung dieser Fragen ergibt sich, ob jemand BAföG erhalten kann und wie hoch die monatliche Förderung ist. Mit der BAföG-Reform 2022 haben noch mehr Menschen Anspruch auf die Förderung, da unter anderem die Freibeträge vom Einkommen angehoben wurden. Das sind zum Beispiel die Einkommensbeträge, die die Eltern nach dem BAföG nicht für die Ausbildung ihrer Kinder einsetzen müssen. Es lohnt sich also, zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist.
Für eine verbindliche Klärung individueller Fragen lassen Sie sich am besten frühzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beraten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenMit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Colleges, Akademien und Hochschulen. Seit der BAföG-Novelle 2019 kann auch ein Studium an einer privaten Berufsakademie gefördert werden.
Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von:
Ob BAföG gewährt werden kann, hängt auch von den persönlichen Voraussetzungen ab: Relevant sind die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status, das Alter und die Eignung für die gewünschte Ausbildung sowie privates Einkommen und Vermögen.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann grundsätzlich BAföG erhalten. Aber auch Bürger der Europäischen Union, Migrant/*innen und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums oder der Schulzeit erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländer/*innen eine Bleibeperspektive in Deutschland und sind sie gesellschaftlich integriert, gelten sie als förderberechtigt.
Studierende, Schülerinnen und Schüler können nur gefördert werden, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Wer BAföG bekommen möchte, sollte natürlich grundsätzlich in der Lage sein, das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich zu erreichen. Ein gesonderter Nachweis ist dafür nicht erforderlich, in der Regel genügt die Aufnahme an der Hochschule oder Schule.
Auszubildende an höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen müssen allerdings einen Leistungsnachweis vorlegen, wenn sie ab dem fünften Fachsemester weiter gefördert werden wollen. In einigen Fällen schreiben die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen eine Zwischenprüfung oder einen anderen Leistungsnachweis schon vor dem dritten Fachsemester vor. Dann müssen diese Zeugnisse auch beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden, damit BAföG bewilligt werden kann.
Beim bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“ musste für eine gültige Antragstellung bisher der digitale Antrag entweder mit der e-Id-Funktion des Personalausweises bestätigt oder ausgedruck und unterschrieben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gesendet werden. Jetzt reicht die Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden.
Übrigens: Studierende, Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den BAföG-Antrag selbst stellen.
Je nach Ausbildungsart sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig:
Mehr Infos, Adressen und Formblätter auf www.bafög.de
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung