Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Ausbildung oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man sich jetzt auch selbst versichern?
Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit eingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Informieren Sie sich richtig! Wer sich über Leistungen und Prämien im Internet informiert und mehrere Angebote vergleicht, ist schon einmal gut gewappnet. Vorsicht vor „Rundum-Sorglos-Paketen“: Sie enthalten oft lukrative, aber nicht wirklich notwendige Versicherungen und sind schlechter auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis zu überprüfen. Es macht keinen Sinn, alle Versicherungen über einen Makler oder eine Gesellschaft abzuschließen – Mengenrabatte gibt es bei diesen Geschäften nicht; wer vergleicht und getrennt unterschreibt, kann viel Geld sparen.
Das muss sein
Krankenversicherung
Ist für Auszubildende Pflicht – es besteht aber die Möglichkeit, sich seine gesetzliche Kasse auszusuchen. Die Leistungen sind weitgehend gesetzlich festgeschrieben, die Beitragssätze variieren – ein Vergleich lohnt sich! Azubis müssen sich spätestens 14 Tage nach Beginn einer Ausbildung für eine Kasse entschieden haben. Nach dieser Frist meldet der Betrieb den Auszubildenden bei der Kasse an, bei der er zuletzt war.
Studierende haben es einfacher: Sie können problemlos über ihre Eltern mitversichert bleiben. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert werden. Wer älter ist, kann bei den gesetzlichen
Kassen einen einheitlichen Studententarif abschließen. Wichtig: Mit dem 30. Geburtstag endet in der Regel die studentische Krankenversicherung.
Sind die Eltern privat versichert, muss entschieden werden, ob diese Versicherung für das gesamte Studium fortgesetzt wird – ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ist vor Ende des Studiums dann nicht möglich. Wichtig: Die Kasse unbedingt schriftlich über die Aufnahme eines Studiums informieren.
Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche Behandlungen in europäischen und einigen außereuropäischen Ländern. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten weltweit – auch für den Rücktransport.
Privathaftpflicht
Egal, ob Sie das Porzellan Ihrer Freundin zerdeppern, Ihnen bei der gut gemeinten Umzugshilfe der Fernseher Ihres Nachbarn aus den Händen rutscht oder Sie als Radfahrer einen Verkehrsunfall verursachen – alles Fälle für die Privathaftpflicht, die immer dann einspringt, wenn Sie aus Versehen einen Schaden bei einer anderen Person verursachen.
Da vor allem Personenschäden schnell in die Hunderttausende gehen können, ist diese Versicherung ein absolutes Muss!
In der Regel sind sowohl Azubis während ihrer ersten Ausbildung als auch Studierende bei den Eltern mitversichert – fragen Sie zur Sicherheit schriftlich bei Ihrer Versicherung nach, ob eine Familienversicherung besteht. Achtung: Wer nach dem Abitur eine mehrmonatige Auszeit nimmt und dann erst sein Studium beginnt, riskiert im Zweifel seinen Versicherungsschutz – das Studium schriftlich anzumelden, schützt davor.
Berufsunfähigkeit (BU)
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: Handwerker fallen häufig wegen körperlichen Erkrankungen im Beruf aus. Doch auch wer im Büro sitzt, kann schwer erkranken. Psychische Leiden sind der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit. Der Start in die Ausbildung ist ein guter Zeitpunkt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Je jünger man in diese Versicherung einsteigt, umso günstiger sind die Beiträge.
Die BU ist eine sehr komplexe Versicherung, die Sie nicht auf eigene Faust abschließen sollten. Einen ersten Eindruck von den Kosten einer BU können Sie sich auf Vergleichsseiten im Internet oder bei Direktversicherern verschaffen. Allerdings kann der Preis nochmal stark abweichen, je nachdem, wie Ihr Gesundheitszustand ist.
Der Online-Vergleich kann keine Beratung ersetzen – die brauchen Sie, wenn Sie sich nicht alleine durch die vielen Tarife und Versicherungsbedingungen kämpfen möchtest. Denn bei der BU kommt es am Ende vor allem auf die Leistung an.
Außerdem kann es je nach Gesundheitszustand schwierig werden, durch die Gesundheitsprüfung beim Versicherer zu kommen. Ein Versicherungsmakler kann anonymisierte Risikovoranfragen bei verschiedenen Unternehmen stellen und so die Versicherung finden, die für Sie persönlich die günstigsten Bedingungen hat.
Aktuelle Muster-Tarife finden Sie z. B. auf www.stiftung-warentest.de, die solche Versicherungen regelmäßig testet, Checklisten hält z. B. Finanztest bereit.
Nicht verwechseln sollten Sie die Berufsunfähigkeits- mit der Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist eine mögliche Ergänzung, aber kein Ersatz. Auch sie sollte nur nach eingehender persönlicher Beratung abgeschlossen werden und empfiehlt sich vor allem für Menschen, die z. B. Extremsportarten betreiben. Generell zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhafter Invalidität nach einem Unfall – über 90% aller Anträge auf Berufsunfähigkeit sind jedoch krankheitsbedingt.
Hier kommt es drauf an:
Hausratversicherung
Mit der ersten eigenen Wohnung kommt das Thema „Hausratversicherung“ auf. Und nicht jeder hat sie. Mit Kleidung, Laptop, Smartphone etc. kommt schnell ein nettes Sümmchen zusammen. Kurz gesagt: Das ist individuell unterschiedlich und muss jeder selbst entscheiden.
Achtung: Wer in eine WG zieht, sollte sich informieren, ob bereits eine gemeinsame Hausratversicherung besteht. Wenn nämlich jeder Mitbewohner der Wohngemeinschaft über das heutzutage übliche Paket an Unterhaltungselektronik verfügt, lohnt sich die geteilte Prämie allemal. Wer die WG jedoch nur als Zweitwohnsitz anmeldet, ist weiterhin über seine Eltern versichert. Eine gute Entscheidungshilfe: Kann ich es mir finanziell leisten, alle meine Sachen zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine Hausratversicherung sinnvoll.
Rechtsschutz
Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Aber: Die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Deshalb genau prüfen, ob und welche Rechtsschutzversicherung für Sie sinnvoll ist.
Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.
Und: Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“ sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen.
Kfz-Versicherung
Wer als Fahranfänger die Tarife der Kfz-Versicherung abfragt, bekommt oft einen Schock. Günstiger wird es, wenn man das Fahrzeug die ersten Jahre über die Eltern (ggfls. als Zweitfahrzeug) versichert – einfach bei der Versicherung nachfragen. Nach einigen, hoffentlich schadensfreien Jahren meldet man dann den Vertrag auf sich um.
Mehr Informationen finden Sie hier!
Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten von Versicherungen, Vergleichsportalen, Ausbildungsportalen oder Gewerkschaften weitere Informationen. Hier ein paar Beispiele:
Was kannst und was willst du werden?
Wo und wie kannst du das werden?
Wer bildet dich aus?
Wie bewirbst du dich?
Informationen rund um die Themen Ausbildung und Studium.