Du fragst dich, ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten sollst? Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD?
Im Freiwilligendienst wird dir ein Taschengeld bezahlt. Aktuell beträgt das Taschengeld mindestens 450 Euro im Monat (davon 60 Euro Verpflegungskostenzuschuss). Der Anspruch auf Kindergeld und/oder Waisenrente bleibt während deines Freiwilligendienstes in der Regel erhalten.
Während deines Engagements im FSJ / BFD bist du sozialversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen.
Den Zusatzbeitrag, den manche Krankenkassen erheben, müssen Freiwillige nicht zahlen.
Am Ende deines Freiwilligendienstes erhältst du ein Zeugnis über die Tätigkeit in der Einsatzstelle. Außerdem bekommst du ein Zertifikat über die Bildungstage.
Deine FSJ-Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass du dich im Freiwilligendienst engagiert hast. Diese kannst du bei deiner Bewerbung für ein Studium oder eine Ausbildung beifügen.
Als Freiwilliger bekommst du mit deinem FSJ bzw. BFD-Ausweis Ermäßigungen – ähnlich wie Studierende oder Azubis, z.B. in Bus & Bahn, in Schwimmbädern oder Freizeitparks. Zeige deinen Ausweis und erkundige dich, welche Vergünstigungen du bekommst.
Ein Freiwilligendienst (FSJ/BFD) wird bei bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet. Außerdem kannst du mit einem FSJ / BFD deine Fachhochschulreife erwerben. Viele Hochschulen rechnen Freiwilligendienste in der Regel als Wartezeit (Wartesemester) oder vergeben Sonderpunkte bei der Bewerbung für einen Studienplatz. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten zusätzliche Bedingungen.Informiere dich darüber direkt bei der Hochschule bzw. unter hochschulstart.de.
Was kannst und was willst du werden?
Wo und wie kannst du das werden?
Wer bildet dich aus?
Wie bewirbst du dich?
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