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FSJ oder BFD – Was ist der Unterschied?

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Du fragst dich, ob du ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten sollst? Was ist der Unterschied zwischen FSJ und BFD? 

  • In beiden Diensten engagierst du dich in einem sozialen Bereich.
  • FSJ und BFD sind gleichermaßen anerkannt und wertgeschätzt.
  • Die Leistungen sind für dich im FSJ und BFD identisch. 
  • Der Unterschied liegt vor allem in der Organisation und den internen Abläufen. Das ist für deine Tätigkeit in der Einsatzstelle und auch im Endergebnis nicht erheblich.
  • Der Bundesfreiwilligendienst wurde mit der Abschaffung des Wehrdienstes 2011 eingeführt – quasi als Ersatz für den Zivildienst. Dadurch war es möglich, die Freiwilligendienste auszubauen.
  • Das Freiwillige Soziale Jahr existiert bereits seit über 50 Jahren und wurde 1964 gesetzlich verankert. Wir gehören zu den Trägern, die seit Anfang an beim FSJ mit dabei sind.
  • Im BFD wird eines der fünf Bildungsseminare als politisches Bildungsseminar vom BAFzA organisiert.
  • Einen BFD kannst du mehrmals leisten – jeweils im Abstand von fünf Jahren. Ein FSJ ist nur einmal möglich (max. 18 Monate). Was funktioniert: Du kannst nach deinem FSJ einen BFD, leisten – und umgekehrt.  
  • Der BFD hat keine Altersgrenze. Ein FSJ ist nur bis 26 Jahren möglich. 
  • Der BFD wird durch den Bund – vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)– finanziell gefördert.
  • Das BAFzA ist – neben uns und deiner Einsatzstelle – als weiterer Vertragspartner bei deiner BFD-Vereinbarung beteiligt. Das BAFza stellt die Vereinbarung aus und ist als dein Träger angegeben.
  • Im FSJ besteht die Vereinbarung nur zwischen dir, der Einsatzstelle und uns als deinen FSJ-Träger.

Im Freiwilligendienst wird dir ein Taschengeld bezahlt. Aktuell beträgt das Taschengeld mindestens 450 Euro im Monat (davon 60 Euro Verpflegungskostenzuschuss). Der Anspruch auf Kindergeld und/oder Waisenrente bleibt während deines Freiwilligendienstes in der Regel erhalten.

Während deines Engagements im FSJ / BFD bist du sozialversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung werden von der Einsatzstelle übernommen.
Den Zusatzbeitrag, den manche Krankenkassen erheben, müssen Freiwillige nicht zahlen.

Am Ende deines Freiwilligendienstes erhältst du ein Zeugnis über die Tätigkeit in der Einsatzstelle. Außerdem bekommst du ein Zertifikat über die Bildungstage. 
Deine FSJ-Bescheinigung ist der Nachweis dafür, dass du dich im Freiwilligendienst engagiert hast. Diese kannst du bei deiner Bewerbung für ein Studium oder eine Ausbildung beifügen. 

Als Freiwilliger bekommst du mit deinem FSJ bzw. BFD-Ausweis Ermäßigungen – ähnlich wie Studierende oder Azubis, z.B. in Bus & Bahn, in Schwimmbädern oder Freizeitparks. Zeige deinen Ausweis und erkundige dich, welche Vergünstigungen du bekommst. 

Ein Freiwilligendienst (FSJ/BFD) wird bei bestimmten Ausbildungen oder Studiengängen als (Vor-)Praktikum oder Anerkennungsjahr gewertet. Außerdem kannst du mit einem FSJ / BFD deine Fachhochschulreife erwerben. Viele Hochschulen rechnen Freiwilligendienste in der Regel als Wartezeit (Wartesemester) oder vergeben Sonderpunkte bei der Bewerbung für einen Studienplatz. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten zusätzliche Bedingungen.Informiere dich darüber direkt bei der Hochschule bzw. unter hochschulstart.de.