Die Freude über den Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist oft groß. Allerdings sollte man sich schon im Vorfeld Gedanken über den Energieverbrauch im neuen Haushalt machen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat Tipps, worauf zu achten ist.
Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine gehören Multimedia und Kommunikation zu den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. Insbesondere gilt das für sehr leistungsfähige PCs, große TV-Geräte und WLAN-Router. Letztere, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.
Schon gewusst? Rund 300 Watt und mehr kann ein High-End-Gaming-Computer durchschnittlich im Betrieb verbrauchen. Bei 3,5 Stunden Gaming pro Tag sind das über 1 kWh Energie am Tag und über 380 kWh im Jahr – dafür könnten Sie rund 500 mal die Wäsche waschen, etwa 1.900 Kilometer elektrisch fahren oder ein Jahr lang 2 Kühl-Gefriergeräte betreiben.
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat die Raumtemperatur: Die ist am besten in keinem Raum höher als 20 Grad. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur abgesenkt werden. Räume werden nicht schneller warm, wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.
Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch möglichst niedrig hält, spart am meisten.
Heizung
Warmwasser
Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe ist die Freude groß: Aber mit dem ersten Stromverbrauch wird bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen. Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif.
Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in einem Protokoll erfasst werden.
Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen, wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Gerade in der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst werden.
Bei Fragen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es hier oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.
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