
Mit Beginn der Sommerferien werden wieder viele ihr Budget mit einem Ferienjob aufbessern und erste Einblicke in die Arbeitswelt erhalten. Welche Regeln gelten für die Ferienjobs? Die DGB-Jugend gibt Tipps.
Ein Ferienjob sollte auf jeden Fall nur mit Vertrag begonnen werden. In dem werden ganz klar die Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung geregelt.
„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte
Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schüler:innen ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.
Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienjobs. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn. Die im Juni beschlossene Erhöhung auf 12,41 € pro Stunde gilt seit Januar 2024.
Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. „Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben“, betont Becker.
Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. „Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“
Weitere Informationen gibt‘s bei der DGB-Jugend.