HomeAktuellMindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2026 auf 724 Euro

Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2026 auf 724 Euro

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Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:

724 € im 1. Ausbildungsjahr
854 € im 2. Ausbildungsjahr
977 € im 3. Ausbildungsjahr
1.014 € im 4. Ausbildungsjahr

Tarifvertragliche Regelungen sind von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.

Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung

Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Für das zweite bis vierte Ausbildungsjahr gibt es gesetzlich festgelegte prozentuale Aufschläge auf die Mindestvergütung des ersten Ausbildungsjahres. Sie betragen 18 Prozent für das zweite Ausbildungsjahr, 35 Prozent für das dritte Ausbildungsjahr und 40 Prozent für das vierte Ausbildungsjahr.

Seit Herbst 2023 wird die Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung vorgenommen und durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.