
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten folgende monatlichen Mindestvergütungen:
682 € im 1. Ausbildungsjahr
805 € im 2. Ausbildungsjahr
921 € im 3. Ausbildungsjahr
955 € im 4. Ausbildungsjahr
Ist der Ausbildungsbetrieb tarifgebunden, ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen. Sieht der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen sich tarifgebundene Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.
Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält jedoch eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung. Demnach erhielten im Jahr 2023 nach Berechnungen des BIBB die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Durchschnitt eine Ausbildungsvergütung von 1.066 Euro brutto im Monat. Auch hier zeigen sich allerdings zum Teil erhebliche Abweichungen vom Durchschnittswert je nach Zuständigkeitsbereich und Ausbildungsberuf.