Es muss gar nicht die zusammenkopierte Promotion sein – im Lebenslauf sind die Grenzen zwischen geschickter Selbstdarstellung und verbotener Täuschung fließend. Und das betrifft nicht nur Prominenz oder leitende Angestellte – auch die Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz muss beim „Feintuning“ ehrlich bleiben. Was ist erlaubt, was wird noch toleriert und was ist verboten?
Selbst das Bundesarbeitsgericht räumt dieses Recht ein. Wer z.B. längere Zeit krank war, darf dies verschweigen oder umschreiben. Aber Achtung: Ist die Krankheit noch aktuell oder steht sie in direktem Zusammenhang mit dem angestrebten Job, gilt es, ehrlich zu sein. Falsche Angaben zu Konfession, politischer Einstellung, Krankheiten allgemein, der Mitgliedschaft in Gewerkschaften, der Familienplanung oder auch Vorstrafen sind generell zulässig. Auch hier ist jedoch der Einzelfall entscheidend: Wer sich für eine Ausbildung zum Bankkaufmann bewirbt, hat schlechte Karten, wenn eine nicht angegebene Vorstrafe wegen Unterschlagung herauskommt – das ist dann nämlich ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Wer weniger positive Aspekte oder Abschnitte umschreibt, ohne zu lügen, hat keine Konsequenzen zu fürchten. Gerade „ungenutzte“ Zeiten, sei es das pure Nichtstun oder auch längere Arbeitslosigkeit, sollten sogar umschrieben werden, da sie in einem Lebenslauf sofort negativ auffallen. Also machen Sie sich im Zweifel bereits vorher Gedanken, was Sie in den nächsten 6 Monaten zwischen Abitur und Studium neben Faullenzen noch anfangen – ein Kurs an der Volkshochschule oder ein gemeinnütziges Engagement muss kein Fulltime-Job sein und lässt sich doch viel besser darstellen. Und ein Sprach- oder PC-Kurs in dieser Zeit lässt sich unter „Fähigkeiten“ gleich ein zweites Mal in der Bewerbung verwerten.
Kein Personalchef sucht Nachwuchs, der bereits nach der Schule ausgebrannt ist oder nicht weiß, was er will.
Vor allem Berufsanfänger sollten Begriffe wie „Sabbatical“ und Formulierungen wie „Umorientierung“ aber auf jeden Fall vermeiden – kein Personalchef sucht Nachwuchs, der bereits nach der Schule ausgebrannt ist oder nicht weiß, was er will. Kleinere Löcher lassen sich verstecken, wenn man den Lebenslauf nur mit Monaten und Jahren versieht oder gleich thematisch sortiert, also amerikanisch, aufbaut.
Wer z.B. eine Klasse wiederholt hat, muss dies nicht ausdrücklich erwähnen. Allerdings wird jeder Mitarbeiter einer Personalabteilung schnell darauf kommen, dass die schulische Laufbahn verlängert wurde. Besser ist es, diese an sich negative Tatsache zumindest zu erklären: Ein Umzug, eine längere Krankheit oder ein anderes einschneidendes Erlebnis (aber nichts erfinden!) sorgen für Verständnis.
Wer Hobbys positiv zu Fähigkeiten umformuliert, ist ebenfalls auf der sicheren Seite – nichts spricht dagegen, Aktivitäten im Verein, die Begeisterung für Computer oder das Mitspielen in einer Band positiv darzustellen. Vorsicht ist bei Freeclimbing, Drachenfliegen oder Downhill Biken Risikosportarten geboten: – Stichwort Ausfall wegen Verletzung. Schwimmen, Joggen oder Tennis sind weniger kritisch und signalisieren trotzdem sportliche Aktivität.
Was „Grundkenntnisse“ oder „verhandlungssicher“ genau bedeutet, ist immer Interpretationssache. Moderate Übertreibungen sind daher keine Täuschung. Und ob Sie bei Ihrer sechsmonatigen Rundreise durch Australien wirklich Land & Leute, Kultur & Sprache gepaukt haben oder nur am Strand lagen, ist kaum überprüfbar. Aber: Sofern Sprachkenntnisse einen konkreten Bezug zur angestrebten Ausbildung haben, müssen Sie damit rechnen, dass z.B. das Vorstellungsgespräch plötzlich auf Englisch oder Französisch geführt wird – wer dann in seiner Bewerbung zu hoch gepokert hat, ist in der Regel aus dem Rennen.
Sofern die Zeit es zulässt, darauf hinweisen, dass man Defizite durch Kurse und Schulungen bis zur Einstellung aufarbeitet. Was im Übrigen nicht nur für Fremdsprachen gilt: Das Angebot, sich gerade fehlende Qualifikationen zu erarbeiten, kommt immer gut an.
Wer z.B. Praktika erfindet, verlängert oder mit völlig neuen Inhalten versieht, begeht eine Täuschung. Dies gilt auch für alle Qualifikationen, die mit Abschluss einer Prüfung erworben werden: Wer stundenlang schwimmen kann, aber keinen Freischwimmer absolviert hat, hat de facto kein Freischwimmerzeugnis.
Das Frisieren von Prüfungen oder Abschlüssen ist tabu. Da gibt es auch vom Gesetzgeber kein Pardon: Der Tatbestand lautet Betrug, eine Vorstrafe und die fristlose Entlassung sind die möglichen Konsequenzen.
Außerdem kann der betrogene Arbeitgeber z.B. die komplette Ausbildungsvergütung zurück fordern oder sogar Schadenersatz verlangen.
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